24.01.2011 | 09:42

Kettenpflicht auf 15 Straßenabschnitten

Neuschneemengen bis zu 35 Zentimeter

Heute, Montag, 24. Jänner, dominieren auf den Salzstrecken der Landesstraßen B und L in Niederösterreich großteils Schneefahrbahnen und Schneematsch auf der Fahrbahn, teilweise sind die Fahrbahnen auch salznass. Bei den Splittstrecken handelt es sich im gesamten Gebiet um Schneefahrbahnen. Die erforderlichen Räum- und Streueinsätze sind überall im Gange.

Kettenpflicht auf den Landesstraßen B und L besteht aktuell für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auf der B 18 über den Gerichtsberg, der B 20 über den Annaberg und den Josefsberg, der B 21 über den Rohrerberg, den Ochsattel und das Gscheid, der B 23 über den Lahnsattel, der B 36 von Roggenreith bis Armschlag, der B 41 von Steinbach bis Karlstift, der B 71 über den Zellerain, der B 217 von Ötzbach bis Elsenreith, der L 7078 von Maigen bis Purkersdorf und der L 7133 von Gut am Steg bis Maria Laach. Dazu kommen Kettenpflichten für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen auf der L 5303 von Hürm bis Schlatzendorf sowie für alle Fahrzeuge auf der L 5217 von Kirchberg bis Lilienfeld. Zudem ist der Grenzübergang an der L 3016 bei Angern an der March gesperrt.

Im Raum Mank, Blindenmarkt, St. Peter in der Au, Waidhofen an der Ybbs, Persenbeug und Atzenbrugg kommt es abschnittsweise zu Schneeverwehungen. Die Temperaturen betrugen heute Morgen zwischen 0 Grad in Wiener Neustadt und - 9 Grad in Persenbeug. Die Neuschneemengen belaufen sich im Waldviertel auf bis 11 Zentimeter (Persenbeug), im Weinviertel auf bis 10 Zentimeter (Korneuburg, Retz), im Mostviertel auf bis 35 Zentimeter (Gaming) sowie im Industrieviertel ebenfalls auf bis 35 Zentimeter (Gutenstein).

Nähere Informationen beim Amt der NÖ Landesregierung, NÖ Straßendienst, Abteilung Straßenbetrieb unter 02742/9005-60262, Christian Lösch, e-mail winterdienststelle@noel.gv.at.

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung