18.01.2010 | 11:55

Niederösterreich setzt neue Maßstäbe in der Pendlerhilfe

Mikl-Leitner: Pendler erhalten im Durchschnitt ab sofort um 100 Euro mehr

„Gerade in Zeiten der steigenden Treibstoffpreise und der steigenden Tarife für öffentliche Verkehrsmittel unterstützt das Land Niederösterreich die Menschen mit einer höheren und verbesserten Pendlerhilfe", erklärt Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner, die auch betont: „Die neue Pendlerhilfe gesteht den Pendlern in Niederösterreich nicht nur höhere Tarife zu, sondern umfasst auch ein klares und übersichtliches Fördersystem sowie eine Entbürokratisierung durch ein neues und vereinfachtes Antragsformular."

In Zukunft weiß schon jeder Pendler im Voraus, wie hoch die Pendlerhilfe in dem Fünf-Zonensystem sein wird. „Generell geht aus dem Vergleich der Förderungen im Jahre 2009 hervor, dass die durchschnittliche Förderhöhe im heurigen Jahr um 100 Euro höher ist als noch im Vorjahr", so Mikl-Leitner. Rund 80 Prozent der Förderempfänger profitieren davon. Insgesamt investiert das Land Niederösterreich in die Pendlerhilfe im Jahr 2010 rund 5,5 Millionen Euro.

Die Neuregelung bringt auch eine Steigerung der Kundenfreundlichkeit durch ein neues, einfacheres Antragsformular mit sich. Grundlage für die Beantragung und Auszahlung der NÖ Pendlerhilfe bildet die Einkommensgrenze, die vom Land Niederösterreich bereits Anfang 2008 um 20 Prozent hinaufgesetzt wurde, damit mehr Niederösterreicher in den Genuss der Pendlerhilfe kommen können. Nach der Anhebung konnten über 11.000 Personen unterstützt werden. Beim monatlichen Brutto-Familieneinkommen gelten aktuell folgende Höchstgrenzen: Für den Antragsteller 1.950 Euro, für den Ehegatten bzw. Lebensgefährten 1.570 Euro, für den alleinerziehenden Antragsteller 2.320 Euro, für jedes Kind 600 Euro und für jeden Lehrling 500 Euro. Für Lehrlinge wird wie bereits in der Vergangenheit ab einer Entfernung von drei Kilometern die Lehrlingspendlerhilfe gewährt. Weiters wird „unterhalb" der neuen Zone 1 eine „Lehrlingszone" zwischen 3 und 24 Kilometern eingezogen, für die ein Lehrling im Jahr 220 Euro Förderung bekommt.

Die fünf Zonen teilen sich wie folgt auf: in eine Entfernung zwischen 25 und 49 Kilometern mit einer Jahresförderung von 450 Euro, in eine Entfernung zwischen 50 und 79 Kilometern mit einer Jahresförderung von 720 Euro, in eine Entfernung zwischen 80 und 129 Kilometern mit einer Jahresförderung von 820 Euro, in eine Entfernung zwischen 130 und 199 Kilometern mit einer Jahresförderung von 1.020 Euro und in eine Entfernung von über 200 Kilometern mit einer Jahresförderung von maximal 1.220 Euro.

Nähere Informationen bei der Arbeitnehmer-Hotline unter 02742/9005-9555.

 

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