28.11.2008 | 09:49

Neuer Arbeitsbehelf zu Patientenverfügung

Erläuterungen und Beispiele der NÖ Patientenanwaltschaft helfen bei Formulierung der Patientenverfügung

Seit 1. Juni 2006 ist es Patienten in Österreich möglich, ihr Selbstbestimmungsrecht bei ärztlichen Behandlungen rechtlich fundiert auch dann auszuüben, wenn sie dazu geistig nicht mehr in der Lage sind. Dies geschieht am besten mit einer schriftlichen Patientenverfügung. In den vergangenen zweieinhalb Jahren konnte die NÖ Patientenanwaltschaft bereits wertvolle Erfahrungen in der praktischen Anwendung sammeln. Diese finden sich nun eingearbeitet in der zweiten Auflage eines Arbeitsbehelfes zur Patientenverfügung. Der neue Ratgeber steht ab 1. Dezember 2008 kostenlos auf der Homepage der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft http://www.patientenanwalt.com/ als Download bereit.

Schon die erste Ausgabe war für viele Menschen eine wertvolle Hilfe bei der Erstellung ihrer Patientenverfügung. Allein die NÖ Patientenanwaltschaft hat seit Inkrafttreten des Gesetzes knapp 200 verbindliche Patientenverfügungen beurkundet. „Größter Stolperstein ist, so zeigt die Praxis, eine Erklärung zu formulieren, die allen rechtlichen Erfordernissen genügt. Auch die Entscheidung zwischen ‚beachtlicher\' und ‚verbindlicher\' Patientenverfügung bereitet mitunter Probleme", so der NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger.

Hier unterstützt der Arbeitsbehelf mit genauen Erläuterungen und Formulierungsbeispielen, jeweils getrennt für beide Arten der Patientenverfügung. Weiters werden gezielte Fragen gestellt, anhand derer die Wünsche und Einstellungen zu Behandlungen genau ausgedrückt werden können. Dies erleichtert es dem Arzt, den Willen des Patienten zu erkennen und zu berücksichtigen.

Bachinger: „Ist ein Patient urteilsfähig, so kann er frei entscheiden, ob er nach fachlicher Beratung durch den Arzt eine Behandlung möchte und in welcher Form. Ist diese Urteilskraft nicht gegeben, beispielsweise nach einem Schlaganfall, so übernimmt die Patientenverfügung die Rolle als Leitfaden bzw. Orientierungshilfe für die weitere Vorgehensweise des behandelnden Arztes."

Weitere Informationen: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, Dr. Gerald Bachinger,

Tor zum Landhaus, 3100 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, Telefon 02742/9005-15575, e-mail post.ppa@noel.gv.at, http://www.patientenanwalt.com/.

 

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