06.11.2007 | 13:01

Niederösterreich verstärkt Förderung für Kindergärten

Onodi: Aufnahme Zweieinhalb-Jähriger wird Rechnung getragen

„Dass nun in Niederösterreich unsere Kleinsten bereits ab zweieinhalb Jahren in den Kindergarten gehen können, ist ein wichtiger Schritt, der aber selbstverständlich auch den Ausbau der Kindergärten notwendig macht. Für die Gemeinden ist das natürlich mit erheblichen Kosten verbunden. Daher werden hier seitens des Schul- und Kindergartenfonds und des Landes Niederösterreich bis zum Jahr 2010 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt", betont die Geschäftsführerin des Fonds, Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi. Außerdem wird es in einer Finanzsonderaktion des Landes einen Zinsenzuschuss geben.

Für die Errichtung von zusätzlichen Gruppen wird es eine Sockelbeihilfe des Schul- und Kindergartenfonds in der Höhe von 50 Prozent sowie, je nach Finanzkraft der Gemeinden, einen Zinszuschuss von bis zu 16 Prozent geben. „Insgesamt kann die Errichtung zusätzlicher Gruppen, die für die Aufnahme der Zweieinhalb-Jährigen notwendig ist, mit einer Gesamtförderung von bis zu 72 Prozent unterstützt werden", so Onodi weiter. Für alle anderen Bauvorhaben im Bereich Schule und Kindergarten gelten die gleichen Förderrichtlinien wie bisher.

Für einen neuen dreigruppigen Kindergarten, der aufgrund der Betreuung von Zweieinhalb-Jährigen errichtet wird, können so bei Baukosten von beispielsweise 1 Million Euro bis zu 719.000 Euro an Fördermitteln zur Auszahlung kommen. „50 Prozent trägt der Schul- und Kindergartenfonds durch die Sockelbeihilfe bei, das sind 500.000 Euro, der Zinsenzuschuss je nach Finanzkraft der Gemeinde kann bis zu 161.200 Euro betragen. Die Förderung durch die Finanzsonderaktion des Landes macht einen Barwert von insgesamt 58.000 Euro aus", erläutert Onodi ein Beispiel. Darüber hinaus werden aber auch Übergangslösungen, die aufgrund des zusätzlichen Bedarfs notwendig sind, unterstützt. Onodi: „Der Ankauf oder die Anmietung von mobilen Kindergärten, die Anmietung von Gebäuden oder Gebäudeteilen oder die Sanierung von vorübergehenden Ausweichquartieren wird ebenso gefördert. Bei eingruppigen Kindergärten können hier maximal 80.000 Euro an Fördermitteln investiert werden, zwei- bis viergruppige Kindergärten können in diesem Fall mit einer Summe bis zu 210.000 Euro gefördert werden."

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