29.01.2007 | 14:33

Hochwasserschutzprojekte: NÖ hat Aufgaben erledigt

Für Plank ist nun „der Bund am Zug“

Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat Niederösterreich das Naturschutzgesetz 2000 dahingehend angepasst, dass Sanierungen und Anpassungen von Hochwasserschutzmaßnahmen an den Stand der Technik, soweit damit keine Neutrassierungen von Dämmen verbunden sind, vom Anwendungsbereich des Gesetzes zur Gänze ausgenommen werden. Plank: „Durch den Entfall des Naturschutzverfahrens bzw. die Anwendung eines Anzeigeverfahrens ist damit die rasche Abwicklung derartiger Projekte möglich. Damit können die notwendigen Arbeiten zum Schutz unserer Bevölkerung zügig erfolgen. NÖ hat seine Hausaufgaben erledigt.“

Die neue Staatssekretärin im Infrastrukturministerium, Christa Kranzl, wird sich nach eigenen Angaben nun auch dafür einsetzen, dass es für Hochwasserschutzmaßnahmen schnellere Behördenverfahren geben soll. Es handelt sich dabei um die Bereiche entlang der Donau und der March, für die das Infrastrukturministerium zuständig ist. Weiters kündigte Kranzl an, dass sie sich auch für weitere Geldmittel aus dem Bundesbudget einsetzen werde, soferne Gemeinden neue Hochwasserschutzprojekte einreichen.

„Die Vorhaben der neuen Staatssekretärin im Hinblick auf die Forcierung der Behördenverfahren wurden im vorliegenden Regierungsprogramm niedergeschrieben. Insbesondere wird dort die Straffung der UVP-Verfahren durch ein verbessertes Verfahrensmanagement in Aussicht gestellt.“ Plank ersucht die Staatssekretärin deshalb, diese Vorhaben auch entsprechend zu unterstützen. „Es wäre von großem Vorteil, für den Schutz der Menschen vor dem Hochwasser die notwendigen Projekte so rasch wie möglich umzusetzen, aber auch für allfällige neue Vorhaben die Bundesmittel dafür zur Verfügung zu stellen“, appelliert Plank an Kranzl.

Weitere Informationen: Büro LR Plank, Telefon 02742/9005-12701, e-mail christian.milota@noel.gv.at.


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