22.08.2006 | 14:07

Neues Infomaterial zur Erstellung von Patientenverfügungen

NÖ Patientenanwaltschaft stellt Hilfsmittel zur Verfügung

Die NÖ Patientenanwaltschaft stellt für das seit kurzem gültige Patientenverfügungsgesetz neues Informationsmaterial zusammen. Diese aktuellen Hilfsmittel für Patienten und Gesundheitspersonal zum Erstellen einer Patientenverfügung stehen ab 4. September zum kostenlosen Download unter www.patientenanwalt.com bereit. Ziel dabei ist es, die neue Patientenverfügung zu einem angreifbaren und handhabbaren Instrument für die Bürger zu machen.

Unter einer Patientenverfügung versteht man eine Vorausverfügung, in der ein zukünftiger Behandlungswille zum Ausdruck gebracht wird. Darin werden erwünschte oder abgelehnte lebenserhaltende Behandlungsmethoden festgehalten. Die Patientenverfügung bezieht sich auf die Behandlung während des Sterbens und auf die Situation, dass der Verfasser der Patientenverfügung auf Grund seiner Gesundheitssituation dann nicht mehr in der Lage ist, wirksame Behandlungsanweisungen zu geben.

Das neue Gesetz über Patientenverfügungen ist ein zusätzliches Instrument zur Stärkung der Patientenrechte. Künftig gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen über die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die Gültigkeit sowie Beratungserfordernisse einer Patientenverfügung. Der wichtigste Teil dieser Informationsarbeit fällt dabei der Patientenvertretung zu, deren ureigenste Aufgabe es immer schon war, den Patientenrechten den Sprung von der Theorie zur Praxis zu ermöglichen.

Nähere Informationen: NÖ Patientenanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung