12.12.2006 | 10:00

Neue Artikel auf der Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft

Sachwalterrecht-Änderungsgesetz als Schwerpunkt

Der Inhalt des neuen Sachwalterrecht-Änderungsgesetzes und die dazugehörigen aktuellen Gesetzestexte und Materialien sind die neuesten Schwerpunkte auf der Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft www.patientenanwalt.com.

Dr. Peter Barth vom Bundesministerium für Justiz wirft in seinem Beitrag einen Blick auf das neue Sachwalterrecht-Änderungsgesetz, wodurch die Bestellung eines Sachwalters auf jene Fälle eingeschränkt werden soll, in denen die Bewahrung der Autonomie des Betroffenen unumgänglich erforderlich ist. Der NÖ Landesverein für Sachwalterschaft stellt seit 1984 den Gerichten hauptberufliche und ehrenamtliche Sachwalter zur Verfügung.

Ein Sachwalter kann bestellt werden, wenn ein Mensch mit besonderen Bedürfnissen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen. Ein Richter prüft dann in einem persönlichen Gespräch mit dem Betroffenen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters gegeben sind. Das neue Sachwalterrecht-Änderungsgesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft und steht auf www.patientenanwalt.com/fs_rech2.html zum Downloaden bereit.

Unter dem Link „Wissenswertes & Tätigkeitsberichte“ werden die Bücher „Recht und Würde im Alter“ sowie „(Wahl)Arzt in Österreich“ vorgestellt. Darüber hinaus gibt es auf der Homepage aktuelle Informationen über Aktivitäten und Ereignisse in der NÖ Patientenanwaltschaft sowie Fachbeiträge verschiedenster Experten. Abgerundet wird das Angebot durch Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft, Literaturtipps und wichtige Links.

Nähere Informationen: NÖ Patientenanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com.


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