21.07.2006 | 10:45

Zukunftsweisender Schritt bei Biomasseheizwerken

Plank: Qualitätsmanagement als Voraussetzung für Förderung

Gemeinsam mit dem Bund haben die Länder einen weiteren Meilenstein bei der Verwendung von erneuerbaren Energieträgern gesetzt. „Seit Anfang Juli 2006 ist es zwingende Vorschrift, beim Bau eines Biomasseheizwerkes mit einer Kesselleistung ab 500 kW oder einer Fernwärme-Trassenlänge ab 1.000 Meter einen Qualitätsbeauftragten in das Projekt einzubinden. Wir wollen damit im Rahmen des klima:aktiv-Programmes einen weiteren wichtigen Schritt zur nachhaltigen Verringerung der CO2-Emissionen setzen. Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, nur jene Anlagen zu fördern, die nach dem neusten Stand der Technik geplant und errichtet werden“, informiert der zuständige Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank.

Für die Optimierung von Biomasse-Heizwerken wurde gemeinsam von Bund und Ländern ein Qualitätsmanagement („QM Heizwerke“) entwickelt. So kann ein rentabler und energieeffizienter Betrieb der Anlagen auf lange Zeit gewährleistet werden. Das System basiert auf zwei zentralen Elementen: einerseits auf Qualitätskriterien nach dem Stand der Technik und andererseits auf der Installierung von Qualitätsbeauftragten, die als unabhängige Experten den gesamten Planungs-, Umsetzungs- und Monitoringprozess begleiten und die Einhaltung der festgesetzten Qualitätskriterien überprüfen.

Die Kosten dafür hat der Förderwerber zu tragen, sie werden aber bei förderfähigen Projekten berücksichtigt. In diesen Fällen können 30 bis 40 Prozent der Kosten des Qualitätsbeauftragten über Förderungen abgedeckt werden. Die Spezialisten werden nach bestimmten Auswahlkriterien ernannt und müssen zusätzlich zu ihrer Ausbildung eine einschlägige Schulung absolvieren. Der Bauherr selbst kann sich seinen Spezialisten aussuchen und bekommt dazu die entsprechende Information via Internet unter www.qm-heizwerke.at oder www.klimaaktiv.at.

Das Qualitätsmanagementsystem für Biomasseheizwerke und -nahwärmenetze basiert auf dem von der internationalen Arbeitsgemeinschaft „QM Holzheizwerke“ erarbeiteten System und wird in Österreich vom zuständigen Programmmanagement (Landes Energie Verein Steiermark) umgesetzt.

Der Qualitätsbeauftragte trägt keine Planungsverantwortung, haftet jedoch für die Aufgaben im Rahmen seiner Tätigkeit. Er stellt fest, ob Qualitätsforderungen den Regeln der Technik entsprechen, von Förderstellen geforderte Qualitätsstandards eingehalten werden oder Qualitätsabweichungen bestehen. Der Qualitätsbeauftragte gibt an den Bauherrn entsprechende Empfehlungen weiter und bestätigt der jeweiligen Förderstelle die ordnungsgemäße Planung und Durchführung nach den im Qualitäts-Leitfaden genau festgelegten „Meilensteinen“ mittels Protokollen. Der Spezialist ist für die Qualitätsplanung, -lenkung, -prüfung und für alle administrativen Arbeiten zuständig. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung sind Grundlage für die Förderungsentscheidung und für die Ausbezahlung der Fördermittel.

„Wirtschaftlich und technisch optimale Biomasse-Heizwerke sollen dazu beitragen, dass unsere Ziele im Rahmen des Klimaschutzes, aber auch bei der Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern umgesetzt werden können. Mit dem Qualitätsbeauftragten haben sowohl die Projektwerber als auch die Fördergeber eine optimale und fachlich fundierte Beratung und Beurteilung bei der Umsetzung der für unsere Umwelt so wichtigen Projekte zur Hand“, meint Plank.

Weitere Informationen: Büro LR Plank, e-mail christian.milota@noel.gv.at, Telefon 0676/552 59 39.


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