10.03.2006 | 09:52

LR Kranzl lud zu Enquete über das „Kleine Glücksspiel“

Informations- und Diskussionsveranstaltung im NÖ Landhaus

Landesrätin Christa Kranzl lud gestern Nachmittag zu einer Enquete über das „Kleine Glücksspiel“ in das Landhaus in St. Pölten ein. Bei dieser Informations- und Diskussionsveranstaltung wurden auch Impulsreferate abgehalten.

Die Automatenspielsucht sei zu 80 Prozent die Einstiegsvariante zur Spielsucht, sagte dabei Univ.Prof. Dr. Herwig Scholz, der Leiter der Suchtklinik de La Tour der Evangelischen Stiftung in Treffen. „Die Spielsucht ist eine Katastrophe, sowohl für die Spielsüchtigen als auch für deren Angehörige“, warnte Scholz. Nach der Freigabe des „Kleinen Glücksspiels“ 1997 sei die Lage in Kärnten binnen weniger Jahre vollkommen anders geworden. Die Kontrollinstanzen hätten hier weitgehend versagt. Dr. Roswitha Mikusch von der Schuldnerberatung NÖ beklagte die hohe Verschuldung von Spielern. So sah sie sich mit Spielern aus Niederösterreich konfrontiert, die 70.000 bis 80.000 Euro Schulden angehäuft hätten. Fast drei Viertel davon waren Bankschulden. Dr. Helmut Salamon vom Bundeskriminalamt sah vor allem das Internet als eine große Herausforderung sowohl für die Spieler als auch für die Bekämpfer der Spielsucht. Von den 120 bis 200 Anzeigen pro Jahr nach dem Glücksspielgesetz wurden z. B. im Jahr 2004 nur acht Personen verurteilt. Betrugsbekämpfungskoordinator Wilfried Lehner meinte, wenn das „Kleine Glücksspiel“ auch in Niederösterreich zugelassen werde, sei auch eine eigene Kontrolle notwendig. Spielautomaten könnten durch eine spezielle Software binnen kurzer Zeit zu Glücksspielautomaten umfunktioniert werden, warnte Nationalratsabgeordneter Mag. Johann Maier. Überall dort, wo das „Kleine Glücksspiel“ freigegeben worden sei, habe auch die Spielsucht drastisch zugenommen.

Das Glücksspiel ist in Österreich wie in den meisten europäischen Staaten stark reglementiert, ist aber - im Gegensatz etwa zu Deutschland oder der Schweiz - liberal geregelt. So überlässt der Bund die Kompetenz bei Buchmacherwetten den Landesgesetzgebern, auch das „Kleine Glücksspiel“ ist vom Glücksspielmonopol des Bundes ausgenommen. Die häufigste Form des „Kleinen Glücksspiels“ ist jene mit Spielautomaten, soweit der Einsatz pro Spiel nicht höher als 0,50 Euro und der maximale Gewinn nicht höher als 20 Euro liegt. Mit technischen Mitteln können diese gesetzlichen Vorschriften aber leicht umgangen werden.


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