17.11.2005 | 11:49

Treffen der ARGE Patientenanwälte in St. Pölten

Gesundheitsqualitätsgesetz ein zentrales Thema

In St. Pölten kommen heute und morgen alle Patientenanwälte Österreichs zu ihrem halbjährlichen Treffen zusammen. Eines der Hauptthemen ist aus aktuellem Anlass das Gesundheitsqualitätsgesetz. Der Vorstand der Wiener Ärztekammer hatte sich gestern einstimmig gegen das Gesetz und die darin enthaltenen Behandlungsrichtlinien und -leitlinien ausgesprochen und eine sofortige Aufhebung des Gesetzes gefordert.

Diese Haltung sorgt für Unverständnis bei allen Patientenanwälten. „Ich kann nur vermuten, dass es diffuse, unbegründete Ängste vor einem Verlust der ärztlichen Unabhängigkeit gibt, denn endlich haben wir ein Gesetz, das die Qualität im heimischen Gesundheitssystem ganzheitlich stützen und ausbauen soll. Das ist im Interesse der Patienten und müsste damit auch im Interesse der Ärzte sein“, so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte, Gerald Bachinger.

Die Begründung der Ärztekammer, das Gesetz könne zu unnötigen und unsachgerechten Entscheidungen und damit zu einer Rechtfertigungs- und Defensivmedizin führen, können die Patientenanwälte nicht nachvollziehen. „Eine Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und nach bestem Wissen und Gewissen wird einen Arzt nicht in Rechtfertigungsnot bringen; er ist ja unbestritten derjenige, der den Patienten am besten kennt. Freilich hat der Patient ein Anrecht zu erfahren, warum eine bestimmte Behandlung gewählt wurde. In diesem Sinne verstehen sich viele Ärzte bereits als Dienstleister, deren Leistung nachvollziehbar und überprüfbar ist“, so die Patientenanwälte.

Grund für die Schaffung des Gesundheitsqualitätsgesetzes war, dass es bis jetzt im Bereich des Gesundheitswesens weder ein gesamtösterreichisches Qualitätssystem noch bundesländerübergreifende Qualitätsarbeit gab und auch Verpflichtungen zur Einhaltung bestimmter Vorgaben bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen fehlten. Mit dem Gesetz soll, nach Absicht des Gesundheitsministeriums, eine hochwertige, frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung in Österreich sichergestellt werden.

Um ein bestimmtes Qualitätsniveau zu gewährleisten, kann die Gesundheitsministerin Richtlinien als Verordnung erlassen oder als Leitlinien im Sinne einer Hilfestellung anbieten. „Bei den Inhalten der Leitlinien müssen die Fachgesellschaften die führende Rolle übernehmen“, so die Patientenanwälte. „Die festzulegenden Standards berücksichtigen dabei personelle und sachliche Anforderungen sowie Verhalten, notwendige Verfahren und Ergebnisqualität.“ Als erste mögliche Anwendungsbereiche nennen die Patientenanwälte Transparenz im Gesundheitswesen (insbesonders Qualitätsberichterstattung), Maßnahmen zur Hebung der Patientensicherheit und die Analyse der Patientenzufriedenheit. Für diese Aufgaben soll ein "Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen" eingerichtet werden.

Weitere Informationen: Dr. Gerald Bachinger, Sprecher der ARGE Patientenanwälte, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, 3100 St. Pölten, Rennbahnstrasse 29; Tor zum Landhaus, Telefon 02742/9005-15575, e-mail: post.ppa@noel.gv.at, www.patientenanwalt.com


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