07.09.2005 | 11:03

Feuerbrand breitet sich weiter aus

In NÖ heuer bis jetzt 335 Feuerbrandfälle

Der Feuerbrand ist eine Quarantänekrankheit „mit Schlagkraft“: In Vorarlberg kann man im heurigen Jahr bereits von einem Flächenbrand sprechen. In der Steiermark sind die ersten Intensivobstanlagen befallen. In Niederösterreich wurden heuer bis jetzt 335 Feuerbrandfälle diagnostiziert - im Vorjahr wurden 569 Befallsherde gerodet.

Diese Pflanzenkrankheit, die durch ein schwer zu bekämpfendes, hochinfektiöses Bakterium verursacht wird, stellt eine ernst zu nehmende Gefahr für das Kernobst in Intensivobstanlagen, auf den bäuerlichen Streuobstwiesen und in Hausgärten, aber auch für Zierpflanzen in öffentlichen Grünanlagen und in Baumschulen dar. Als Wirtspflanzen sind vor allem Birnen- und Apfelbäume, aber auch Quitten, Mispeln und Ebereschen betroffen. Von den Zier- und Wildpflanzen werden unter anderem Weißdorn und Rotdorn, Zwergmispel und Feuerdorn befallen.

Die ersten Anzeichen sind welke Blüten, Triebe und Früchte. Die Spitzen der jungen Triebe verkrümmen sich hakenförmig, in der Folge verfärben sich die Blätter braun bis schwarz. Von diesen Stellen aus kann sich die Krankheit auch auf benachbarte Triebe, stärkere Äste und den Stamm verbreiten. Die Erkrankung verläuft bei günstiger Witterung sehr schnell und intensiv, die Pflanzen sehen wie verbrannt oder verdorrt aus. Die abgestorbenen, eingetrockneten Blätter und Früchte bleiben an den Bäumen hängen. Im Frühjahr und Sommer kann man mitunter an den befallenen Trieben und Früchten feuchte, zunächst farblose, später gelbbraun gefärbte, klebrige Tröpfchen sehen. Dieser Bakterienschleim wird besonders unter feuchtwarmen Bedingungen produziert.

Um eine weitere Ausbreitung des Feuerbrandes zu verhindern, ist es wichtig, Krankheitsherde möglichst schnell zu erkennen und sofort zu vernichten. Sämtliche Wirtspflanzen sollen daher regelmäßig auf Feuerbrandsymptome kontrolliert werden. Je früher Befallsherde entdeckt werden, desto eher haben die Ausschnitt- bzw. Rodungsmaßnahmen Aussicht auf Erfolg.

Laut Pflanzenschutzverordnung ist jeder Verdacht auf Feuerbrand als Quarantänekrankheit am zuständigen Gemeindeamt zu melden. Dann wird der Verdacht von geschultem Personal abgeklärt und bei einem bestätigten Befall Rode- oder Schnittmaßnahmen durchgeführt. Die Pflanzen sollte man nicht berühren, da dies eine weitere Gefahr der Übertragung auf andere Pflanzen bedeutet. Für die Gesundheit von Mensch und Tier besteht aber keine Gefahr.

Sämtliche Kosten, die durch die Abklärung oder Rodung entstehen, werden im Jahr 2005 wieder von den Gemeinden und vom Amt der NÖ Landesregierung getragen. Der Amtliche Pflanzenschutzdienst ersucht daher, jeden Verdachtsfall am zuständigen Gemeindeamt zu melden, da nur durch die Mithilfe der Bevölkerung einer massiven Ausbreitung vorgebeugt werden kann.

Weitere Informationen: Ing. Christian Haselberger, NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Amtlicher Pflanzenschutzdienst NÖ, Telefon 02742/259-2600.


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