24.06.2004 | 12:22

Einigung zwischen Niederösterreich und ASFINAG

Pröll: Optimale Lösung am Verhandlungstisch gefunden

Wie heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Tulln bekannt gegeben wurde, konnten die Differenzen zwischen dem Bundesland Niederösterreich und dem Straßenbetreiber ASFINAG im Hinblick auf die geplante Kündigung von Werkverträgen der ASFINAG mit dem NÖ Straßendienst beigelegt werden. An der Pressekonferenz nahmen Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll, Verkehrsminister Hubert Gorbach und ASFINAG-Vorstandsdirektor Dipl.Ing. Franz Lückler teil.

Wie Gorbach ausführte, sei es zu einem generellen Grundsatzübereinkommen und zur Gründung vier regionaler Betriebsgesellschaften unter Einbeziehung der Bundesländer gekommen, was für alle Betroffenen eine positive Veränderung bedeute. Dadurch sei zwischen der ASFINAG und Niederösterreich ein „gelungenes Werk“ geschaffen worden, das als „Muster für alle Bundesländer Österreichs gelten könnte“.

Das Land Niederösterreich hatte drei Anliegen: Erstens musste die systematische, sichere Betreuung des gesamten Streckennetzes weiter gewährleistet sein. Das erfordert eine enge Abstimmung zwischen den Dienstleistern. Zweitens hat die ASFINAG den Auftrag, mit den Geldern der Autofahrer, die die Vignette kaufen, effizient umzugehen. Drittens war die wirtschaftliche und existenzielle Sicherheit der Mitarbeiter des NÖ Straßendienstes ein Anliegen. „Es galt, diese drei Ziele auf einen Nenner zu bringen. Wir haben uns als Bundesland dagegen verwehrt, die bestehenden Werkverträge der Mitarbeiter aufzuheben und uns dem Diktat der Gesellschaft zu unterwerfen“, sagte Pröll. Die jetzige Regelung sei eine Arbeitsgemeinschaft zwischen der ASFINAG und dem Bundesland Niederösterreich. Dadurch sei der Leistungsumfang geregelt. Außerdem habe sich das Land Niederösterreich verpflichtet, der ASFINAG über diese Arbeitsgemeinschaft rund 400 Mitarbeiter des Landes zur Verfügung zu stellen. So könne die optimale Leistung des Straßendienstes auch in Zukunft erbracht werden. Die neue Arbeitsgemeinschaft bzw. Gesellschaft werde einen Geschäftsführer haben, die Mitarbeiter bleiben Landesbedienstete, die Personalhoheit bleibe beim Land. Man nütze die vorhandenen Ressourcen des Landes Niederösterreich und der ASFINAG sowie die Geräte, sagte Pröll.

Die neue Regelung zwischen Niederösterreich und der ASFINAG tritt am 1. Mai 2006 unbefristet in Kraft. „Ich freue mich, dass hiezu eine optimale Lösung am Verhandlungstisch gefunden werden konnte“, meinte Pröll.

Wie Lückler ausführte, handelt es sich bei dem zwischen Niederösterreich und der ASFINAG getroffenen Übereinkommen um die Gründung einer Betriebsgesellschaft mit dem Namen „ASFINAG NÖ“. An dieser werde die ASFINAG 51 Prozent halten, Niederösterreich 49 Prozent. Sollten sich die Bundesländer Wien und Burgenland dieser Arbeitsgemeinschaft anschließen, werde sich die prozentuelle Beteiligung Niederösterreichs verringern. Die ASFINAG erwarte sich aus dieser Regelung eine Kostensenkung um 10 bis 15 Prozent. Diese entstehe durch die Ausnützung von Synergieeffekten und den Abbau von Zweigleisigkeiten.


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