30.05.2003 | 00:00

Neue Pflegeaufsicht für NÖ Heime

Prokop: Wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung

Das Land Niederösterreich hat es sich zur Aufgabe gemacht, alten und pflegebedürftigen Menschen, die nicht mehr zu Hause versorgt werden können, eine fachlich hochstehende Betreuung in den NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimen sowie in privat geführten Heimen anzubieten. Den Betreibern privater Heime wird nicht nur die Möglichkeit angeboten, einen Vertrag mit dem Land Niederösterreich über die Zuweisung von Heimbewohnern abzuschließen, sondern seit kurzem auch ein umfassendes Service rund um Bewilligungsverfahren, Sachverständigenfragen, Heimvertrag, Heimordnung etc.

„Neben dem neu geschaffenen Bereich der NÖ Pflegeaufsicht informiert ein soeben erschienener Leitfaden für Betreiber privater Heime über alle Fragen rund um die Errichtung oder den Betrieb eines Heims, über Sachverständigenauflagen, erforderliche Personalausstattung, Pflegeerfordernisse, den verpflichtenden Heimvertrag, Heimordnung und vieles andere mehr. Wir wollen damit allen, die die Errichtung eines privaten Heims planen, den Weg von der Idee bis zur Realisierung so einfach wie möglich gestalten und hilfreich zur Seite stehen“, erklärt dazu Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop.

Die neue „NÖ Pflegeaufsicht“, angesiedelt als interdisziplinäre Stelle in der Gruppe Gesundheit und Soziales beim Amt der NÖ Landesregierung, hat vor allem die Aufgabe, NÖ Pflegeheime fachlich zu begleiten und auch routinemäßig zu überprüfen. Dabei wird vorwiegend auf die räumliche Ausstattung und die Qualität der Pflege geachtet. Die Aufsicht soll so wahrgenommen werden, dass allfällige Mängel rasch behoben werden, um den Heimbewohnern höchste Qualität hinsichtlich Unterbringung, Pflege und Betreuung zu gewährleisten. In besonderen Einzelfällen können Sachverständige beigezogen, die Mängelbehebung bescheidmäßig vorgeschrieben und selbst Geldstrafen verhängt werden. Die NÖ Pflegeaufsicht ist neben den Landesheimen und den privaten Heimen auch für die NÖ Krankenanstalten zuständig. Ebenso zählt die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Hauskrankenpflege und die Unterstützung in Fragen der Pflegequalität zu ihrem Aufgabenkreis. Mit der Leitung ist die Juristin und ausgebildete Diplomkrankenschwester Mag. Elisabeth Kapral betraut.

„Im Bereich der Pflegeheime geht es mir vor allem darum, unseren Bewohnern bestmögliche Pflege und Betreuung auf hohem Niveau anzubieten. Die neue Pflegeaufsicht ist dabei ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung und gleichzeitig ein besonderes Serviceangebot für alle Heimbetreiber“, so Prokop.

Der „Leitfaden für Betreiber privater Heime“ ist unter der Telefonnummer 02742/9005-13076 kostenlos erhältlich. Weitere Informationen: Mag. Elisabeth Kapral, Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht, e-mail post.gs4@noel.gv.at oder Telefon 02742/9005-13076.


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