12.09.2003 | 10:14

Erste Wunschkennzeichen verlieren Gültigkeit

Einnahmen gehen an den Verkehrssicherheitsfonds

Wunschkennzeichen verlieren nach fünfzehn Jahren generell ihre Gültigkeit. Als Stichtag gilt das Datum der Zuweisung, im Fall einer vorangegangenen Reservierung das Datum der Bekanntgabe der Reservierung. In Österreich wurden im Jänner 1990 die ersten Wunschkennzeichen vergeben. Die Reservierungen der Wunschkennzeichen waren aber schon ab Herbst 1989 möglich. Damit werden die ersten Wunschkennzeichen schon ab Herbst 2004 ungültig.

Für Besitzer von Wunschkennzeichen, die 1989 ihren Wunsch nach einem individuellen Kennzeichen für das Auto bei der Zulassungsbehörde deponiert haben, ergeben sich dann drei Möglichkeiten:

Das Wunschkennzeichen kann auf weitere fünfzehn Jahre beantragt werden. Das kostet 172 Euro und zusätzlich 18 Euro für die neuen Kennzeichentafeln mit EU-Emblem.

Der Zulassungsbesitzer nimmt sich ein anderes Wunschkennzeichen. Dafür müssen 172 Euro plus 18 Euro für die neuen Kennzeichentafeln bezahlt werden.

Man stellt keinen neuen Antrag und verzichtet somit auf sein Wunschkennzeichen, bekommt also ein „normales“ Kennzeichen zugewiesen. Für die Tafeln mit den neuen Standard-Kennzeichen sind 18 Euro zu begleichen.

Die Einnahmen aus den Wunschkennzeichen gehen an den Verkehrssicherheitsfonds. Die Mittel werden zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 40 zu 60 Prozent aufgeteilt und für Maßnahmen zur Verkehrssicherheit verwendet.


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