Die EU wird mehr als 330 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021–2027 über Strukturfonds für regionale und lokale Projekte bereitstellen, um wirtschaftliche Ungleichheiten zu verringern und die Erholung von der Pandemie anzukurbeln. Das Europäische Parlament hat nun die Rechtstexte zu den Fonds in der Höhe von fast einem Drittel des Siebenjahreshaushalts der EU gebilligt, nachdem sich im Frühjahr bereits die Mitgliedsstaaten darauf einigen konnten.
„Die EU-Regionalfördermittel bilden den Kern der europäischen Solidarität, weil die Menschen ihre Wirkung vor Ort spüren können. Regionen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen profitieren von ihr. Mit dem Legislativpaket für den neuen Programmplanungszeitraum wird die Erholung in der EU sowie der ökologische und digitale Wandel unterstützt,“ freut sich Europa-Landesrat Eichtinger über die aktuelle Abstimmung im Europäischen Parlament. Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament werden die Verordnungsentwürfe nun mit 30. Juni 2021 in Kraft treten.
„Niederösterreich hat sich im Zuge der Verhandlungen immer dafür eingesetzt, dass weiterhin alle, auch die weiter entwickelten Regionen, an der Kohäsionspolitik partizipieren. Mit dem Beschluss der Verordnungen wurde diese zentrale Forderung erfüllt und der finanzielle Rahmen geschaffen. Niederösterreich werden in der neuen Periode 154 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung stehen. Damit wurden die Grundlagen geschaffen, den erfolgreichen Weg der Regionalpolitik wie auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Niederösterreich fortzusetzen“, so Eichtinger. Damit werden erfolgreiche Projekte unterstützt wie der Kleinprojektefond, grenzüberschreitende Gesundheitskooperationen oder Projekte zum Schutz von Artenvielfalt, Natur und Tierwelt in den Grenzregionen.
„Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen in den Verordnungen mit dem Fokus auf Forschung, Innovation und Klimaschutz, sprechen auch für Niederösterreich zentrale Punkte für eine zukunftsgerichtete Regionalpolitik an. Diese wurden bereits in der laufenden Periode zu einem guten Teil adressiert und erlauben jetzt eine Weiterführung des erfolgreichen NÖ-Weges“, informiert Eichtinger. Insgesamt werden rund 30 Prozent der Strukturfonds zur Dekarbonisierung der Wirtschaft beitragen, wobei für jede Art von Investitionstätigkeit ein spezifischer Klimakoeffizient gilt. Bei den Projekten sollte auch der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Einklang mit den Umweltzielen der EU eingehalten werden.
Die neuen Rechtsvorschriften vereinfachen die Regeln, verringern den Verwaltungsaufwand und sorgen für eine effizientere Mittelverwendung. „Die in der neuen Regelung versprochene Vereinfachung der technischen Abwicklung, ist ebenfalls eine zentrale Forderung Niederösterreichs, umso erfreulicher, dass diesem Wunsch nachgekommen wurde“, so Eichtinger, der überzeugt ist, dass dies die positiven Auswirkungen auf Niederösterreich weiter verstärken wird.
Nähere Informationen: Büro LR Eichtinger, Mag. Stefan Kaiser, Telefon 02742/9005-13443, E-Mail stefan.kaiser@noel.gv.at.
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