08.11.2002 | 00:00

Landesrechnungshof kann Wohnbauförderungsdarlehen prüfen

Dr. Schoiber: Doppelgleisigkeiten vermeiden

Der Direktor des Landesrechnungshofes, Dr. Walter Schoiber, bedauerte in einem Kommentar zum in der gestrigen Landtagssitzung eingebrachten Dringlichkeitsantrag, dass der unabhängige Landesrechnungshof nun in den Wahlkampf hineingezogen wird: „Der Rechnungshof-Ausschuss hat uns am 24. Oktober 2002 beauftragt, so rasch als möglich die Veranlagung der Erlöse aus der Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehensforderungen zu überprüfen. Wir haben daraufhin sofort die Arbeit aufgenommen und auch zwei Experten zur Unterstützung bei der Prüfung beigezogen. Nun hat die SPÖ einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, wonach der Bundesrechnungshof diese Angelegenheit prüfen soll. Es ist nicht zweckmäßig, wenn bereits ein verfassungskonformer Prüfauftrag besteht, noch zusätzlich den Bundesrechnungshof mit der gleichen Prüfmaterie zu befassen.“

Der Landesrechnungshof und der Rechnungshof in Wien sind beide unabhängig voneinander als gleichberechtigte Organe des Landtages tätig. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden wird in der Landesverfassung bestimmt, dass die Überprüfungstätigkeiten des Landesrechnungshofes nach Möglichkeit mit denen des Rechnungshofes abzustimmen sind. Erst in der letzten Woche fand anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Steiermärkischen Landesrechnungshofes in Graz eine Tagung aller Landesrechnungshöfe bzw. Landeskontrolleinrichtungen statt. Dabei wurden mit Rechnungshofpräsident Fiedler unter Berücksichtigung der bereits begonnenen Prüfung die Prüfprogramme für das nächste Jahr abgestimmt.

Bezüglich der fachlichen Kapazitäten stellte Dr. Schoiber fest: „Ich habe im Ausschuss erklärt, dass wir uns selbstverständlich für diese Prüfung zuständig fühlen und diese auch durchführen können, aber für einige Fragen einen Sachverständigen beiziehen werden. Dies ist in der Landesverfassung ausdrücklich vorgesehen und vom Landtag wurde uns zu diesem Zweck eigens ein Budget zuerkannt. Die Möglichkeit, Sachverständige beizuziehen, hat auch der Bundesrechnungshof. Wir freuen uns immer wieder, wenn die Berichte des Landesrechnungshofes ausführlich diskutiert werden und nehmen jede Kritik ernst. Seitens der SPÖ gab es bisher kaum Kritik an einem Bericht und ich bin daher sehr verwundert, dass nunmehr die Kompetenz des Landesrechnungshofes vor Vorliegen des Prüfungsergebnisses in Zweifel gezogen wird.“


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