04.11.2002 | 00:00

Finanzielle Hilfen für die Betroffenen des Hochwassers

Plank: Höherförderungen über Gemeinden beantragen

Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank hat an die vom Hochwasser betroffene Bevölkerung appelliert, Anträge auf Höherförderungen möglichst rasch bei den Gemeinden abzugeben, „auch wenn für die Höherförderung keinerlei Fristen bestehen“. Es sei aber im Interesse der Betroffenen, dass sie möglichst rasch die ihnen zustehende Beihilfe erhalten.

Der Antrag auf Höherförderung wird über die Gemeinde, wo die Formulare erhältlich sind, an die Abteilung Landwirtschaftsförderung übermittelt. Bei der Antragsabwicklung hilft die Gemeinde. Sensible Daten können in einem verschlossenen Kuvert beigelegt werden, das von der Gemeinde direkt an die Landesstelle weitergeleitet wird. Die Höherförderung kann bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens ausmachen. Über Beträge, die über 50 Prozent hinausgehen, entscheidet das Höherförderungs-Gremium. Bisher wurden 2.384 Höherförderungsanträge erledigt und mehr als 38 Millionen Euro ausbezahlt.

Insgesamt wurden nach Angaben von Plank bereits mehr als 16.000 Schadensanträge erledigt, wobei das Land Unterstützungen in der Höhe von 123 Millionen Euro ausbezahlt hat. Die Schadenssumme der über den Katastrophenfonds abgewickelten Fälle liegt bei 494 Millionen Euro.

Informationen über die Schadensabwicklung sind im Internet auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.noe.gv.at abrufbar.


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