25.10.2002 | 00:00

Prokop stellte neue Pflegeheim-Verordnung vor

Heimvertrag mit den Bewohnern der Heime bis Ende 2002

Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop, der NÖ Patienten- und Pflegeanwalt, Dr. Gerald Bachinger, und der Leiter der Heimabteilung beim Amt NÖ Landesregierung, Dr. Otto Huber, beschäftigten sich gestern in einer Pressekonferenz im Landhausviertel in St.Pölten mit der Pflege in den 51 Landesheimen, 20 Vertragsheimen und 29 privaten Heimen mit insgesamt 9.000 Plätzen, die weitgehend Pflegeplätze sind oder demnächst auf Pflegeplätze umstrukturiert werden. Die neue Pflegeheim-Verordnung und der neue Heimvertrag, so Prokop, seien bedeutende Meilensteine zur Absicherung der Rechte der Heimbewohner. Die Pflegeheim-Verordnung, die detaillierte rechtliche Regelungen enthält, bringe eine transparente Gesetzesgrundlage für alle Träger von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Mit dem neuen Heimvertrag könnten die Bewohner in Zukunft ihre Rechte noch besser wahrnehmen. „Er wurde gemeinsam mit dem Bund, allen Heimen und dem NÖ Patienten- und Pflegeanwalt erstellt und wird in Kürze allen Heimträgern zugehen. Gleichzeitig ist damit der Auftrag verbunden, mit jedem Heimbewohner bis spätestens Ende des Jahres einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.“

Gerade in den letzten Monaten sei es zur Diskussion, vor allem auch in den Medien, gekommen, wo von „Entrechtung der Heimbewohner“ oder „Missbrauch der Menschenrechte“ die Rede gewesen sei, sagte Prokop weiter. Durch ihre ständigen Kontakte in den Heimen und mit den Heimen habe sie gesehen, dass daraus Ärger, Unverständnis und vor allem Unsicherheit bei den Bewohnern, bei deren Angehörigen und bei den Mitarbeitern entstanden seien. „Das ist kontraproduktiv“, meinte Prokop. Man sollte konkret sagen, wo was sei, und dann könne man dort eingreifen. Ein echtes Problem sei etwa, dass man zu wenig geeignetes, qualifiziertes Personal für die Pflege älterer Menschen habe, die ein „absoluter Zukunftsmarkt am Arbeitsplatzsektor“ sei. Die jungen Leute auf diesen „schweren, aber wundervollen Beruf“ anzusprechen, sei selbstverständlich. In Zukunft würden mehr Pflegebedürftige noch mehr Pfleger brauchen. Prokop: „Wir müssen alle Ressourcen rekrutieren, um die Pflege, ob ambulant oder stationär, zu bewerkstelligen.“

Entscheidend sei, dass in Niederösterreich schon seit Jahren ein unabhängiger, nicht durch Weisungen gebundener Anwalt nicht nur die Rechte der Patienten, sondern auch jene der Heimbewohner wahrnehme, meinte Prokop weiter. Bachinger wiederum argumentierte, dass dort, „wo Menschen für Menschen arbeiten“, immer wieder Fehler passieren. Es stelle sich aber die Frage, „wie man mit dem Fehler umgeht“. Die neue Pflegeheim-Verordnung bezeichnete Bachinger als „Charta der Heimbewohnerrechte“.


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