18.09.2002 | 00:00

Patienten-Entschädigungskommission bekommt erweiterte Rechte

Onodi: Erfahrungen zeigen, dass eine Erweiterung sinnvoll ist

Als das Patienten-Entschädigungsmodell 2001 beschlossen wurde, lagen noch keine Erfahrungswerte wegen der zu entschädigenden Fälle vor. Nun zeigt sich aber, dass eine Erweiterung des Modells sinnvoll und notwendig wurde. „Die Bestimmungen wurden grundlegend eher eng festgesetzt. Nun zeigt aber die praktische Umsetzung, dass eine Ergänzung des Modells der Aufgabenstellung besser gerecht wird“, sagte Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi zum vorliegenden Beschluss der NÖ Landesregierung.

Das neue Modell ist kein Ersatz des bestehenden, sondern eine Ergänzung. So wird die Patientenanwaltschaft wie bisher prüfen, ob nach den bestehenden Regeln eine Lösung zu Gunsten des Patienten möglich ist. Nur wenn dies ausgeschlossen ist, dann kann in einer zweiten Stufe eine Entschädigung über den Fonds erfolgen. Im Jahr 2002 gab es bisher 18 Betroffene, denen eine Gesamtsumme von rund 67.000 Euro an Entschädigungen zugesprochen wurde.

„Das Ziel der Entschädigung ist es, eine Abgeltung eines Schadens zu erreichen, wenn die Haftung des Rechtsträgers einer Krankenanstalt zwar nicht eindeutig gegeben ist, aber eine Abgeltung des Schadens als notwendig erscheint“, meinte Onodi weiter. „Die Kommission muss den Fall prüfen und danach eine Empfehlung geben. Mit dieser nun erweiterten Regelung möchten wir gerade Härtefällen helfen“, argumentierte Onodi. Die Höhe der Entschädigung ist mit 21.801,85 Euro begrenzt. Beim Vorliegen von besonderen sozialen Härten können der Verdienstentgang und auch andere kausale Aufwendungen über diesen Betrag hinausgehend mit bis zu 36.336,417 Euro gefördert werden.


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