27.06.2002 | 00:00

Neue Pflegeheimverordnung

Prokop: Rechte der Heimbewohner festgeschrieben

Niederösterreich hat eine neue Pflegeheimverordnung, die Grundlage für künftige Neu-, Zu- und Umbauten von Pflegeeinrichtungen ist. „Darin sind die Kriterien für die Pflege von bedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen zusammengefasst“, erläutert Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop. Neben den Mindestanforderungen für die bauliche Gestaltung seien auch organisatorische und betriebswirtschaftliche Erfordernisse festgelegt. Bei der baulichen Gestaltung wird beispielsweise darauf Wert gelegt, dass die Heime eine überschaubare Größe haben und ein entsprechendes Therapie- und Rehabilitationsangebot vorhanden ist.

„In der neuen Verordnung sind auch die Rechte der Heimbewohner wie die Intimsphäre oder die Selbstbestimmung, die fachliche Qualifikation des Betreuungspersonals und der Grundsatz der freien Arztwahl festgeschrieben“, erklärt Prokop. Da der Bedarf an Pflegeplätzen steigt, werden in Zukunft verstärkt private Träger herangezogen. Zudem gibt es eine genaue Übersicht über das Leistungsangebot der Einrichtungen und der damit verbundenen Kosten. „Mit der neuen Verordnung haben wir einen wichtigen und notwendigen Schritt in der Pflege gesetzt“, betont Prokop.


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