07.06.2002 | 00:00

Überflutungen beeinträchtigen Trinkwasserversorgungsanlagen

Abteilung Umwelthygiene gibt Maßregeln heraus

Die Überflutungen und Vermurungen in den Bezirken Bruck/Leitha, Baden, Mödling, Wiener Neustadt und Neunkirchen sorgen auch für eine Beeinträchtigung von Trinkwasserversorgungsanlagen. Die Abteilung Umwelthygiene beim Amt der NÖ Landesregierung hat alle Amtsärzte als Lebensmittelaufsichtsorgane und die Lebensmittelinspektoren zu vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen aufgerufen.

Die notwendigen Maßnahmen - die entsprechend der jüngsten Witterungslage auch für die Bezirke Tulln, Wien-Umgebung, Lilienfeld und St.Pölten-Land gelten - im Einzelnen:

Die Desinfektionsanlagen der Wasserversorgung sind, soweit sie im Einflussbereich des Hochwassers liegen, sofort in Betrieb zu nehmen. Ihre Funktionsfähigkeit ist zu überprüfen.

Bei Chlorungsanlagen ist die Dosierung so einzustellen, dass im Wasserleitungsnetz ein Mindestgehalt an freiem Chlor von 0,3 bis 0,5 mg/l Wasser nachzuweisen ist.

Von allen Wasserversorgungsanlagen, welche vom Hochwasser betroffen sind, ist nach dem Rückgang ein Trinkwasseruntersuchungsbefund erforderlich.

Wasserversorgungsanlagen ohne Möglichkeit einer Desinfektion sind, sofern sie akut gefährdet erscheinen, zu sperren bzw. durch ein mindestens dreiminütiges Abkochen vor Gebrauch als Trinkwasser zu behandeln.

Die betroffenen Gemeinden wurden informiert und zum Setzen von Maßnahmen aufgefordert.


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