27.02.2002 | 00:00

Über 3 Millionen Euro für BSE-geschädigte Bauern

Auch Landesmittel für die von Dürre betroffenen Betriebe

Die NÖ Landesregierung hat gestern auf Initiative von Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank die Hilfe für die durch die BSE-Krise geschädigten Bauern in der Höhe von 3,28 Millionen Euro aus Landesmitteln beschlossen. Die Richtlinie, die vor wenigen Tagen von der EU-Kommission in Brüssel genehmigt worden ist, sieht eine teilweise Abgeltung der Schäden vor, die österreichische Rinderbauern im Jahr 2001 durch die schweren Markteinbrüche und die damit verbundenen Preisverluste erlitten haben.

Die Förderung beträgt pro geschlachtetem Tier bei Kälbern im Alter von 1 bis 7 Monaten 22 Euro, bei Stieren, Ochsen, Kühen und Kalbinnen ab einem Alter von 8 Monaten 37 Euro. Die Ausgleichszahlung wird für Rinder und Kälber gewährt, die im Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 30. Juni 2001 geschlachtet wurden.

„Durch das Auftreten von BSE in einigen EU-Ländern ist es Ende 2000 bzw. Anfang 2001 in Österreich zu Markteinbrüchen mit Preisverlusten bis zu 30 Prozent gekommen. Mit dem Beschluss sollen die hohen Einkommensverluste, die durch die Preisrückgänge und Mehrkosten infolge die längeren Haltungsdauer sowie durch erhöhten Futterbedarf und höhere Vermarktungskosten entstanden sind, teilweise abgegolten werden. Es handelt sich bei dieser Förderung um reine Landesmittel. Leider war es nicht möglich, zusätzliche Geldmittel aus Brüssel oder von Bundesseite anzusprechen. Das Land Niederösterreich beweist damit einmal mehr, dass es zu seinen Landwirten steht und diese bei Bedarf entsprechend unterstützt. Die Auszahlung der Förderung wurde bereits in die Wege geleitet“, so Plank.

Weiters wurden in der Regierungssitzung die Landesmittel in der Höhe von 305.000 Euro für die von der Dürre im Jahr 2001 besonders betroffenen Betriebe in den Grünlandgebieten bereitgestellt. Bundesmittel in gleicher Höhe stehen ebenfalls zur Verfügung.

In Niederösterreich sind die Bezirke Baden, Bruck an der Leitha, Mödling, Neunkirchen, Wiener Neustadt und Wien-Umgebung betroffen. Nach der teilweise katastrophalen Trockenheit im Vorjahr sind viele Betriebe gezwungen, Futtermittel zuzukaufen, um ihren Viehbestand halten zu können. Nachdem es den betroffenen Bundesländern unter Vorsitzführung von Niederösterreich gelungen war, mit dem Finanzministerium eine Einigung für eine Unterstützung herbeizuführen, wurde vom Bund eine entsprechende Sonderrichtlinie erlassen. Für den Zukauf bestimmter Futtermittel wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, die Abwicklung erfolgt über die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer.

„Die katastrophale Trockenheit hat viele Betriebe im südlichen Niederösterreich vor große Probleme gestellt. Teilweise gab es im Jahre 2001 um 50 Prozent weniger Futterertrag als im langjährigen Durchschnitt. Mit der Förderaktion soll zielgerichtet vor allem jenen viehhaltenden Betrieben geholfen werden, die gezwungen sind, Futtermittel zuzukaufen“, erklärte Plank.

„In Ergänzung zum Fitnessprogramm für die Landwirtschaft zeigen beide Beschlüsse wieder deutlich, dass das Land Niederösterreich seiner Verantwortung für die bäuerlichen Betriebe nachkommt,“ so Plank abschließend.


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