25.02.2002 | 00:00

Weichenstellung stimmt

NÖ Wirtschaftskammer sieht sich durch Rechnungshof bestätigt

Bestätigt sieht sich die NÖ Wirtschaftskammer durch den Rechnungshof, nachdem im Vorjahr die wirtschaftliche Entwicklung überprüft und die einzelnen Bereiche durchleuchtet worden waren. „Für uns ist das kein Papier, das möglichst rasch in der Ablage verschwindet. Vielmehr soll es uns helfen, die Organisation im Interesse der Mitglieder noch effizienter zu gestalten“, betont dazu NÖ Wirtschaftskammerpräsidentin KR Sonja Zwazl.

Zentrales Ergebnis aus der Sicht der blaugelben Wirtschaftskammer sei die Einschätzung des Rechnungshofes der im Zuge der bundesweiten Reform als „Bremser“ titulierten Niederösterreicher. „Es war das Reformpapier der NÖ Wirtschaftskammer, das maßgeblich Eingang in die Leitlinien der Kammerreform gefunden hat“, so Zwazl.

Die im Rechnungshofbericht enthaltenen Anregungen, etwa bei Co-Finanzierungen mit dem Land Niederösterreich auf längerfristige Vereinbarungen zu bestehen, um die Planbarkeit zu erleichtern, will man seitens der Wirtschaftskammer sehr ernst nehmen. Bezüglich des Problems der Mehrfachmitgliedschaft (rein rechnerisch beträgt der Durchschnittswert bei der Fachgruppenmitgliedschaft 1,53) heißt es bei der Kammer, dass zwei Drittel der Mitglieder bei nur einer Fachgruppe sind.

Ordentliche Wirtschaftsführung und Sparsamkeit attestiert der Rechnungshof der NÖ Wirtschaftskammer bei Pensionsvorsorge und Personalabbau. So soll der Übertritt in die Pensionskasse bis zum Jahr 2008 Einsparungen von rund 100 Millionen Euro bringen. Trotz steigender Mitgliedzahlen wurde der Personalstand erheblich reduziert, der Personalaufwand stieg in zwei Jahren nur um drei Prozent, der Sachaufwand ist insgesamt gesunken.

Bereitschaft zu Sparsamkeit wurde der NÖ Wirtschaftskammer auch bei der Finanzierung zugebilligt: Bis 2004 werden die Umlagen schrittweise um 20 Prozent reduziert sein. Auf den Landeskammeranteil bei den Grundumlagen der Fachgruppen wurde bereits verzichtet. Was die Aufwandsentschädigungen der Funktionäre betrifft, so sind damit keinerlei Abfertigungs- oder Pensionsansprüche verbunden. Wie der Rechnungshof bestätigt, gibt es lediglich für rund sechs Prozent der Funktionen eine Entschädigung, die durchschnittlich 393 Euro pro Monat beträgt.


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