11.12.2001 | 00:00

Auswirkung der EU-Hygiene-Verordnung auf die Bioabfallwirtschaft

Sobotka: „Niederösterreich für landwirtschaftliche Kompostierung“

Anlässlich seines letzten Brüssel-Besuches hat sich Umwelt-Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka bei den EU-Parlamentariern auch für die österreichische Position zur geplanten Hygieneverordnung für tierische Nebenprodukte eingesetzt: „Diese geplante Verordnung kommt aus dem Veterinärbereich und ist eine Reaktion auf Maul- und Klauenseuche bzw. Schweinepest. Weil die geplante Verordnung auch Verfahren zur Behandlung von Küchen- und Speiseresten in Kompostierungs- und Biogasanlagen regelt, hätte das zur Folge, dass die gesamte Biosammlung in Niederösterreich logistisch umgestellt werden müsste. So könnten tierische Abfälle aus Haushaltsküchen nicht mehr in die Biotonnen-Sammlung eingebracht werden.“

„In weiterer Folge müssten die tierischen Bioabfälle über die Restmüllabfuhr entsorgt werden. Dies führt wiederum zu einer Verkürzung des derzeitig meist vierwöchigen Intervalls auf wöchentliche Abfuhren. Diese hohen zusätzlichen Kosten stehen in keinem Verhältnis zur veterinärhygienischen Wirksamkeit der Maßnahme. Die bestehende kleinregionale Struktur der niederösterreichischen Abfallwirtschaft ist Vorbild für ganz Europa und soll weiter bestehen können. Daher wünscht sich Niederösterreich eine Änderung des Geltungsbereiches der geplanten Verordnung“, so Sobotka weiter.

Auch der bestehende und in Österreich bewährte Verwertungsweg der Verfütterung wäre gemäß der geplanten Schweinepest-Richtlinie und Hygiene-Verordnung unterbunden. Derzeit werden in Österreich rund 70.000 Tonnen Großküchenabfälle in rund 250 Abkochanlagen mittels Erhitzung auf 95 Grad Celsius hygienisch behandelt und in weiterer Folge verfüttert.

Der Verordnungsentwurf ist einer ersten Lesung im EU-Parlament unterzogen und vom Rat ein gemeinsamer Standpunkt verfasst worden. Nunmehr findet die zweite Lesung im Parlament statt, die auch die letzte Gelegenheit bietet, inhaltliche Änderungen anzubringen. Am 22./23. Jänner 2002 beschäftigt sich dann der Umweltausschuss des EU-Parlaments mit der Hygiene-Verordnung.

Nähere Informationen beim NÖ Umwelttelefon unter der Telefonnummer 02742/9005-15214.


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