09.10.2000 | 00:00

NÖ Umweltanwalt:

Semmering-Basistunnel sehr wohl bewilligungspflichtig

„Die Aussagen von Verkehrsminister Michael Schmid zum Semmering-Basistunnel und das von ihm vorgelegte Gutachten des Wiener Rechtsanwaltes Dr. Barfuß haben an der rechtlichen Situation nichts geändert“, stellte der NÖ Umweltanwalt Prof. Dr. Harald Rossmann auf Anfrage der NLK fest. Das Projekt sei sehr wohl bewilligungspflichtig.

Dr. Rossmann weist zunächst die Behauptung zurück, er sei als NÖ Umweltanwalt ein weisungsgebundener Beamter. Durch landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen im NÖ Umweltschutzgesetz sei festgehalten, dass er weisungsfrei und unabhängig ist. Es stimme auch nicht, dass im NÖ Naturschutzgesetz eine Bewilligung nur für untergeordnete Bauten verpflichtend ist. Dr. Rossmann: „Man hätte nur im Motivenbericht und in den erläuternden Bemerkungen im Ausschussbericht zum NÖ Naturschutzgesetz nachlesen müssen, um sofort den klaren Willen des Gesetzgebers zu erkennen, dass er alle Bauten unter Bewilligungspflicht stellt und nur Ausnahmen für untergeordnete Bauten festgelegt hat.“ Schließlich wird im Barfuß-Gutachten behauptet, dass durch den Tunnel an der Oberfläche nur geringfügige Beeinträchtigungen eintreten können. Dagegen verweist der NÖ Umweltanwalt auf ein sehr sorgfältiges Ermittlungsverfahren, das derzeit von der Naturschutzbehörde durchgeführt werde. Bereits die ersten Ergebnisse hätten die hohe Wahrscheinlichkeit von Beeinträchtigungen ergeben. Und sowohl der Verfassungs- als auch der Verwaltungsgerichtshof haben die Zuständigkeit des Naturschutzes anerkannt, falls solche Beeinträchtigungen auftreten können.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung