20.05.2016 | 08:57

Landesrat Pernkopf zur NÖ Biber-Verordnung

Ziele: Verwaltungsvereinfachung, Abwendung von Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Schutz anderer wildlebender Tiere

Bildtext: Umwelt-Landesrat Dr. Stephan Pernkopf und DI Ludwig Lutz, Leiter der Gruppe Wasser (v.l.n.r.)
Bildtext: Umwelt-Landesrat Dr. Stephan Pernkopf und DI Ludwig Lutz, Leiter der Gruppe Wasser (v.l.n.r.)© NLK Diese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Im Rahmen eines Pressegesprächs informierte Umwelt-Landesrat Dr. Stephan Pernkopf gestern, Donnerstag, zum Thema Biber. Im Oktober 2015 sei das Naturschutzgesetz novelliert worden und damit die Möglichkeit für eine Verordnung geschaffen worden. Es sei jetzt notwendig geworden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, daher werde die NÖ Landesregierung in der kommenden Woche die NÖ Biber-Verordnung, „Verordnung über Ausnahmen von Verboten für die besonders geschützte Art Biber", beschließen.

„Der Biber unterliegt einem strengen Schutz. Er entwickelt sich in Niederösterreich sehr gut", so Landesrat Pernkopf, der über eine Zuwanderung des Bibers aus den Nachbarländern Bayern, Tschechien und der Slowakei berichtete. Aktueller Bestand in Niederösterreich seien rund 4.000 Biber. Das bedeute auch „große Konfliktpotenziale", etwa beim Hochwasserschutz durch durchlöcherte Dämme, die eine Gefahr für die Einsatzkräfte seien, oder bei den Infrastruktureinrichtungen durch unterminierte Radwege oder umstürzende Bäume, so Pernkopf.

Mit diesem Thema müsse man sehr behutsam umgehen, so der Landesrat. 2002 habe man das Bibermanagement durch die BOKU Wien eingerichtet. Dessen Aufgabe sei die Beratung für Maßnahmen unter „Anwendung des gelindesten Mittels": 1. Prävention: Baumschutz (Gitter, Anstrich), Entfernung von Ufergehölzen; 2. Eingriffe in den Lebensraum: Biberdämme entfernen, Biberröhren verfüllen; 3. direkte Eingriffe in die Population (Fang und Tötung). Bisher habe es einzelfallbezogene Ausnahmegenehmigungen per Bescheid gegeben und es seien rund 100 bis 150 Biber pro Jahr gefangen und vergrämt worden, die Population und die Schäden seien aber gestiegen. Nächster Schritt sei daher die NÖ Biber-Verordnung. „Ziele der Verordnung sind eine Verwaltungsvereinfachung durch einheitliches Vorgehen und rascheres Handeln, die Abwendung von Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und der Schutz anderer wildlebender Tiere", so Pernkopf.

Wenn Schutzanlagen oder öffentliche Einrichtungen gefährdet sind, dürfen nach der NÖ Biber-Verordnung Biberdämme entfernt, Biber mittels Fallen gefangen und getötet und Biber unmittelbar getötet werden, wenn der Einsatz von Lebendfallen nicht möglich ist oder die Fallen wiederholt durch Vandalismus zerstört wurden. Bei der Anwendung der Maßnahmen gebe es eine „klare Hierarchie", betonte Pernkopf, dass das „gelindeste Mittel" anzuwenden sei: 1. Präventions- und Vergrämungsmaßnahmen; 2. Eingriffe in den Lebensraum (Entfernen von Dämmen), 3. Eingriffe in die Population. Durchführungsberechtigt seien die Instandhaltungsverpflichteten, also die Wasser- und Wehrverbände, etc. und die Gemeinden für öffentliche Einrichtungen. Getötet werden dürfe der Biber nur vom Jäger („ausgebildet im weidgerechten töten") und vom Tierarzt. Die Aufsicht obliege  sachkundigen Organen, etwa der technischen Gewässeraufsicht und Naturschutzorganen der Bezirkshauptmannschaften.

Anwendungszeitraum sei vom 1. September bis 31. März. Vom 1. April bis 30. August sei Schonzeit und es dürfe keine Eingriffe geben. Was den räumlichen Geltungsbereich betreffe, so seien der Alpenraum, Schutzgebiete und Nationalparks ausgenommen. Es werde ein Monitoring geben: Eingriffe seien innerhalb von 48 Stunden dem Land Niederösterreich (Abteilung Naturschutz) zu melden.

Mit der neuen Verordnung würden Biber nicht ausgerottet, sondern „auf eine verträgliche Populationsgröße stabilisiert und regional gelenkt" werden, so Pernkopf. „Die Verordnung dient einem rascheren und effizienteren Schutz gegen Schäden", so der Landesrat. Er bezeichnete die Verordnung als Mittelweg. „Wir sind stolz auf unser Naturland Niederösterreich", so Pernkopf, es sei aber wichtig „einen vernünftigen Ausgleich zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz" zu finden und diesen könne man mit der neuen Verordnung schaffen.

Nähere Informationen: Büro LR Pernkopf, DI Jürgen Maier, Telefon 02742/9005-12704, e-mail j.maier@noel.gv.at.

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