27.11.2015 | 10:40

NÖ Beirat für Sozialplanung tagte in St. Pölten zum Thema Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Schwarz/Androsch: Vorausschauendes Planen im Bereich der Sozialleistungen von enormer Wichtigkeit

Unter dem Vorsitz der für den Sozialbereich in Niederösterreich zuständigen Regierungsmitglieder, Landesrätin Mag. Barbara Schwarz und Landesrat Ing. Maurice Androsch, fand Mitte der Woche in St. Pölten die Tagung des NÖ Sozialhilfebeirats statt. Aufgabe des Beirats ist es, die NÖ Landesregierung in essentiellen Angelegenheiten des Sozialbereiches zu beraten. Die Mitglieder des Beirates für Sozialplanung kommen aus allen relevanten Bereichen, darunter Abgeordnete zum NÖ Landtag, Gemeindevertretungen, Vertreterinnen und Vertreter aus den Abteilungen des Landes, Seniorenorganisationen, Fachleute als Vertreter der freien Wohlfahrt und Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung sowie Selbstvertreter.

Aufgrund der großen Menge an Themen im Sozialhilfebereich widmen sich die Sitzungen des Beirats jeweils bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten. Dieses Mal lag der Fokus aus aktuellem Anlass auf der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, wie Landesrätin Schwarz erläutert: „Die Mindestsicherung ist aktuell ein viel diskutiertes Thema. Die Mindestsicherung darf nicht als soziale Hängematte angesehen werden, sondern ist ein wichtiges Instrument, um den Beziehern den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern und sozial schwierige Zeiten zu überbrücken." Die Landesrätin bezog sich in ihrer Begrüßung auch auf die in diesem Jahr vorgenommene Novelle des NÖ Mindestsicherungsgesetzes: „Die Einführung des Wiedereinsteigerbonus, die Umstellung auf Sachleistungen bzw. Direktanweisungen mit einhergehender Kontrolle sowie Mitwirkungspflicht der Finanzbehörden sollen den effizienten und sinnvollen Umgang mit Sozialleistungen gewährleisten. Gerade in der heutigen Zeit, die geprägt ist von Wirtschaftskrisen und Zuwanderung, ist es von enormer Wichtigkeit, langfristig in die Zukunft zu denken und vorausschauend funktionierende soziale Systeme aufzubauen."

Landesrat Ing. Maurice Androsch verwies in seinen Begrüßungsworten darauf, dass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung eine wichtige soziale Einrichtung sei, von der mehrheitlich Frauen und Kinder profitieren. Er lehne daher jeden Generalverdacht gegen Bezieherinnen und Bezieher ab. So seien nach Kontrollen lediglich bei 4 Prozent Rückersatzverfahren eingeleitet worden. Bei 96 Prozent der Fälle lande die Sozialleistung genau dort, wo sie gebraucht werde. Zudem erhielten mehr als 60 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung ausschließlich Aufstockungsbeiträge zu ihrem geringen Einkommen, um ihr tägliches Leben zu finanzieren. „Bei Veränderungen müssen daher stets deren Auswirkungen genau hinterfragt werden", warnt Androsch vor übereilten Hüftschüssen.

Wertvolle Inputs zum Thema gab Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber in seinem Gastreferat „Gedanken zu Finanzierung und Wirkung der bedarfsorientierten Mindestsicherung". „Zwischen den Ländern gibt es doch große regionale Leistungsunterschiede, zum Beispiel im Bereich des Wohnkostenanteils, der Auszahlungsfrequenz und der Kontrollintensität. Diese müssten im Falle einer bundesweiten Vereinheitlichung natürlich vorrangig geklärt werden." Zur Anreizwirkung der Mindestsicherung meinte Haber: „Hier haben wir ein Problem und keinen klaren Lösungsweg. Man könnte einerseits die Leistung senken oder andererseits die Alternativentlohnungen erhöhen, hierzu fehlt laut wirtschaftlichen Prognosen aber der nötige Spielraum."

Nähere Informationen: Büro LR Mag. Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005/12655 bzw. 0676/812-12655, e-mail dieter.kraus@noel.gv.at.

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