02.01.2015 | 00:24

Förderungen für NÖ Kinderbetreuung neu aufgesetzt

Schwarz: Angebote entsprechen den Vorstellungen der Familien

Deutlich verbesserte Förderrichtlinien für Tagesbetreuungseinrichtungen und Horte sowie für Eltern-Kind-Zentren.
Deutlich verbesserte Förderrichtlinien für Tagesbetreuungseinrichtungen und Horte sowie für Eltern-Kind-Zentren.© NLK Diese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Nachdem vor einem Jahr die umfangreiche Neuregelung der Elternförderung im Kinderbetreuungsbereich und der NÖ Tagesmütter/-väter-Förderung in Kraft getreten sind, gelten in Niederösterreich seit Jahresbeginn 2015 deutlich verbesserte Förderrichtlinien für Tagesbetreuungseinrichtungen und Horte sowie für Eltern-Kind-Zentren.

„Mit diesen Verbesserungen der neuen Elternförderung, der Förderung für Tageseltern-Träger und nun der neuen Richtlinien für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen haben wir in Niederösterreich eine umfassende Reform der Kinderbetreuungs-Förderung abgeschlossen. Gemeinsam mit den Mitteln der 15a-Vereinbarung können nun je nach Bedarf und Vorstellungen der Familien bestehende Einrichtungen gesichert und qualitativ verbessert sowie neue und nachhaltige Einrichtungen geschaffen werden", freut sich Familien-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz. „Mit der neuen Förderung der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen realisieren wir erstmals eine Gruppenförderung, die gerade neu gegründeten Einrichtungen Vorteile und Sicherheit verschaffen wird", so Schwarz.

Die Kinderbetreuungseinrichtungen werden damit allein vom Land Niederösterreich bis zu vier Millionen Euro pro Jahr mehr erhalten. Ein Vorteil des neuen Modells liegt darin, dass die Eröffnung neuer Einrichtungen planbarer wird und auch bei anfangs geringerer Kinderanzahl für den Betreiber finanzierbar bleibt. Die Startförderung für neue Eltern-Kind-Zentren beträgt nun 3.000 Euro. Für den jährlichen Betrieb sind ebenfalls 3.000 Euro vorgesehen. Bisher wurden je 2.000 Euro ausgeschüttet. „Durch den Beschluss neuer Förderrichtlinien wird die Arbeit der Eltern-Kind-Zentren aufgewertet und weiterentwickelt", ist sich Schwarz sicher.

Nähere Informationen beim Büro LR Schwarz unter 02742/9005-12655, Mag. (FH) Dieter Kraus, und e-mail dieter.kraus@noel.gv.at.

 

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