Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

  • Aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2014 wurden Beihilfen für Gemeinden in der Gesamthöhe von 7.680.000 Euro als Bedarfszuweisungen II (Sanierungs-Bedarfszuweisungen) bewilligt.
  • Weiters wurden aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2014 Beihilfen für Gemeinden in der Gesamthöhe von 33.917.947 Euro als Bedarfszuweisungen III (Förderung außergewöhnlicher Erfordernisse der Gemeinden) genehmigt.
  • Für die Restaurierung und den teilweisen Neubau der Orgel in der Pfarrkirche Poysdorf wurde ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 139.000 Euro vergeben.
  • Für die Generalsanierung des Evangelischen Pfarrhauses in St. Pölten wurde ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 154.600 Euro beschlossen.
  • Beschlossen wurde auch, der Stadtgemeinde Allentsteig für das Projekt „Schüttkasten Museumsgestaltung - Umsetzung" im Rahmen  der Stadterneuerungsaktion des Landes NÖ eine Förderung in der Höhe von 109.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE (Programm „Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit Niederösterreich 2007 bis 2013") zu gewähren.
  • Ebenso erhält die Stadtgemeinde Ebreichsdorf für das Projekt „Hauptplatz - Umsetzung" im Rahmen der Stadterneuerungsaktion des Landes NÖ eine Förderung von 200.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE (Programm „Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit Niederösterreich 2007 bis 2013").
  • Als Maßnahme der überörtlichen Raumordnung erhalten mehrere Gemeinden in Niederösterreich nicht rückzahlbare Beihilfen in der Gesamthöhe von 2.257.500 Euro.
  • Gemäß dem Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm wurden nicht rückzahlbare Beihilfen für Gemeinden in der Gesamthöhe von 295.000 Euro genehmigt.
  • Der Sportunion Niederösterreich wurde für das Projekt „Niederösterreich bewegt - Entwicklung und Förderung von Gesundheits- und Breitensportangeboten in Niederösterreich mit Fokus auf Kinder und Jugendliche unter gezieltem Einsatz von Bewegungsexpertinnen und Bewegungsexperten" eine Subvention von 100.000 Euro gewährt.
  • Beschlossen wurde auch die Bereitstellung von Landesmitteln für den Lebensmittelcluster Niederösterreich für die Programmperiode 2015 - 2020 von 100.000 Euro pro Jahr.

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