09.09.2014 | 11:35

Handsender für Blindenakustik in Mistelbach übergeben

Anlagen sorgen für mehr Sicherheit

In Mistelbach wurde heute durch Landesrat Mag. Karl Wilfing der erste Handsender für Blindenakustiksignale an Verkehrslichtsignalanlagen (Ampeln) übergeben. Im Frühjahr 2014 wurden auf Initiative der „Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs" im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem „Verkehrsgremium der Sehbehinderten- und Blindenorganisationen der Ostregion", der Stadtgemeinde Mistelbach und des Landes Niederösterreich, im Stadtgebiet von Mistelbach Verkehrslichtsignalanlagen (Ampeln) mit Blindenakustikeinrichtungen ausgestattet. Es sind dies die Ampelanlagen „Arbeiterkammer", „Franz Josef Straße", „Frohnerkreuzung", „Oserstraße", „Haydngasse", „Mitterhofgasse" und „Lanzendorf/Schrickerstraße" (Schusterkreuzung). Bei diesen Ampeln sind im Normalbetrieb keine Auffindungsgeräusche zu hören. Erst nach Betätigung der Anmeldetaste an der Unterseite des Anmeldetableaus bei der Ampelanlage oder durch Betätigung eines Handsenders im Nahbereich der jeweiligen Anlage wird das akustische Signal aktiviert. Für eine sichere Orientierung ist die Anmeldetaste pfeilartig geformt, wobei die Spitze des Pfeiles zum gegenüberliegenden Ampelmast des zugehörigen Schutzweges zeigt. Bei optischem „Grün" des Schutzweges vibriert die Anmeldetaste an der Unterseite des Anmeldetableaus und zeigt damit auch tastbar die optische Grünphase an.

Bei den Signalanlagen Quergasse und Schloßberggasse sind herkömmliche Blindenakustiksignalgeber angebracht. Hier ist das Auffindesignal ständig zu hören. Eine Auslösung per Hand oder Funkauslösung des akustischen Signals ist daher nicht erforderlich. Da diese Signalanlagen bereits seit langem bestehende Anlagen sind, wurde im Einvernehmen mit der Hilfsgemeinschaft vereinbart, zusätzliche Maste für die Anbringung der Blindenakustik-Tableaus nur im unbedingt notwendigen Ausmaß zu errichten.

Für den Erhalt eines Handsenders ist ein Selbstkostenbeitrag in der Höhe von 20 Euro zu bezahlen. Die Ausgabe des Handsenders erfolgt ausschließlich an Personen, welche Inhaber eines gültigen Behindertenpasses des Sozialministeriumsservice, früher Bundessozialamtes, sind, und einen der folgenden Einträge aufweist:  sehbehindert, stark sehbehindert, hochgradig sehbehindert oder blind.  

Nähere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Straße, Bürgerinformation, Gerhard Fichtinger, Telefon 0676/812-60141.

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