Bewilligungen und Bescheinigungen
Die Abteilung Technische Kraftfahrangelegenheiten ist für die folgend unten aufgelisteten Bewilligungen und Bescheinigungen zuständig.
10 km/h Bescheinigungen
Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h dürfen in Österreich nur dann betrieben werden, wenn der Lenker eine "10 km/h" - Bescheinigung vorweisen kann. Solch eine Bescheinigung kann nach Vorführung des Fahrzeuges bei einer unserer Prüfstellen ausgestellt werden.
Zulassungsbescheinigungen nach ADR
Zulassungsbescheinigungen für Gefahrgutfahrzeuge können ab dem 1.7.2007 nicht mehr vom zuständigen Landeshauptmann, sondern von jenen Stellen, die zuvor die jährliche technische Untersuchung nach 9.1.2.3 ADR vorgenommen haben, ausgestellt werden.
Bewilligung zum Ziehen nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger (z.B.: Baukräne, Abschleppachsen,...) mit Kraftfahrzeugen zu ziehen. Die dafür notwendige Bewilligung kann in der Zentrale-St. Pölten beantragt werden.
- Das Antragsformular ist unter der Rubrik Downloads verfügbar
COP-Dokument
Für die Berechnung der ÖKO-Punkte im Nutzfahrzeugbereich ist ein COP-Dokument notwendig. Die Bestätigung dieser Dokumente kann in der Zentrale-St. Pölten vorgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Vom Generalimporteur vorgedrucktes COP-Dokument
- Zulassungsschein
- Genehmigungsdokument
CEMT-Dokument
Im Rahmen des, durch die Verkehrsminister der europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT) beschlossenen Genehmigungssystems, können für besonders umweltfreundliche und sichere Nutzfahrzeuge CEMT-Dokumente bestätigt werden.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16024, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7