Natur im Garten
„Natur im Garten" ist eine Aktion des Landes NÖ zur Förderung naturnaher und umweltschonender Garten- und Grünraumgestaltung und -bewirtschaftung. Teil der Aktion ist die Vergabe von Fördermitteln in Form nicht rückzahlbarer Beihilfen für Projekte die den Grundsätzen und Richtlinien von „Natur im Garten" entsprechen.
Die Förderung im Überblick
• Wie wird gefördert ?
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
• Was wird gefördert und in welcher Höhe ?
Gefördert werden Maßnahmen in Zusammenhang mit naturnaher und umweltschonender Garten- und Grünraumgestaltung und –bewirtschaftung wie:
- Investitionen im Bereich der Garten- und Grünraumgestaltung und –bewirtschaftung
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseins- sowie Aus- und Weiterbildung
- Grundlagen, Konzepte und Planungsleistungen
- Forschungs- und technische Entwicklungsvorhaben
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme (sh. Förderrichtlinien) von max. 20 % bis max. 50% der förderbaren Kosten.
• Wer kann um die Förderung ansuchen ?
Privatpersonen, öffentliche Institutionen, Vereine, andere Organisationen und Unternehmen, soweit sie nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen.
Einreichung
Förderansuchen sind schriftlich beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1, Tel.: 02742/9005-14201, post.ru3@noel.gv.at, unter Verwendung des dafür vorgesehenen Teilnahmeantrags einzubringen.
Hier finden Sie die Förderrichtlinien
Hier finden Sie den Teilnahmeantrag
Hier finden Sie den Teilnahmeantrag für Kleinprojekte (Förderungsbetrag von höchstens EUR 5.000,00).
Kontakt
Sonja Gram: 02742/9005 - 15196
DI Peter Santner: 02742/9005 - 10752
Gerhard Klestorfer: 02742/9005 -15290
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14201, Fax: 02742/9005-14350
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16