Nationalparks
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| Die österreichischen Nationalparks | 1 |
| Nationalpark Donau-Auen | 2 |
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Die österreichischen Nationalparks
Nationalparks sind Zentren der Umweltbildung und Forschung und etablieren sich immer mehr zu Leitprojekten in den Regionen. Sie fördern die Bewusstseinsbildung im Umweltschutz und geben Gewerbe und Tourismus neue Impulse. Mit "Nationalparks Austria" wurde eine eigene Dachmarke als Werbe- und Imageträger geschaffen.
Die sechs österreichischen Nationalparks Donau-Auen, Gesäuse, Hohe Tauern, Kalkalpen, Neusiedler See-Seewinkel und Thayatal präsentieren sich gemeinsam mit dem Lebensministerium unter der Dachmarke „Nationalparks Austria".
Einen Schwerpunkt bildet dabei das Kapitel „Schule und Nationalpark". Da Nationalparks eingerichtet werden, um die Naturjuwele für die kommenden Generationen zu erhalten, sind es gerade die Kinder und Jugendlichen, denen der Wert der Gebiete vermittelt werden soll. Daher wurden eigens für Schulklassen spezielle Package-Angebote entwickelt. Die österreichischen Nationalparks bieten ein umfassendes Programm für alle Schulstufen - von der Halbtagesexkursion bis zur Nationalpark-Woche.
| Nationalpark | Bundesland | Fläche (km2) |
|---|---|---|
| Donau-Auen | Niederösterreich | 70,65 |
| Donau-Auen | Wien | 22,58 |
| Hohe Tauern | Kärnten | 420,00 |
| Hohe Tauern | Salzburg | 805,14 |
| Hohe Tauern | Tirol | 611,27 |
| Neusiedler See - Seewinkel | Burgenland | 90,64 |
| Thayatal | Niederösterreich | 13,30 |
| Kalkalpen | Oberösterreich | 232,00 |
| Gesäuse | Steiermark | 110,52 |
| 2.376,10 |
Quelle: Umweltbundesamt, 2008
Die österreichischen Nationalparks decken rund 3 % der Staatsfläche ab und entsprechen allesamt der Kategorie II der weltweit gültigen Einstufung der Internationalen Naturschutzorganisation IUCN.
IUCN-Definition der Kategorie II: als Nationalpark bezeichnet die IUCN ein "natürliches Landgebiet oder marines Gebiet, das ausgewiesen wurde, um die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrer Ökosysteme im Interesse der heutigen und kommenden Generationen zu schützen, um Nutzungen oder Inanspruchnahmen, die den Zielen der Ausweisung abträglich sind auszuschließen, und um eine Basis für geistig-seelische Erfahrung sowie Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangebote für Besucher zu schaffen. Sie alle müssen umwelt- und kulturverträglich sein."
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Mag. Karl Hiesberger E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
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