
Gemäß § 9 Abs. 3 und 4 des NÖ Naturschutzgesetzes sind die Natura 2000-Gebiete durch Verordnung der Landesregierung zu besonderen Schutzgebieten mit der Bezeichnung "Europaschutzgebiet" zu erklären. Die NÖ Landesregierung hat mit der Verordnung über die Europaschutzgebiete das "FFH-Gebiet Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft" erlassen.
Zur besseren Darstellung stellen wir Ihnen eine Übersichtskarte sowie Detailkarten des geplanten Europaschutzgebietes "Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft" mit der Darstellung des Grenzverlaufs zur Verfügung. Sie kommen zum gewünschten Gebiet, indem Sie in der Tabelle die Karten in der gesuchten Gemeinde wählen.