Überprüfung von Fahrzeugen für die Zulassungsbehörde
Fahrzeuge, bei denen Bedenken bestehen ob sie noch verkehrs-und betriebssicher sind oder noch die Umweltstandards (Lärm, Rauch, Abgas) erfüllen, können von der Zulassungsbehörde zu einer Kfz-Prüfstelle der Abteilung WST8, technische Kraftfahrzeugangelegenheiten vorgeladen werden.
Dies ist insbesondere möglich nach schweren Unfallschäden (z.B.: gravierende Verformungen des Fahrwerkes), nach Anzeigen auf Grund technischer Mängel sowie bei Fahrzeugen mit einem Alter von mehr als 12 Jahren.
Die gesetzliche Grundlage hiefür bildet das Kraftfahrgesetz 1967 (§56).
Wenn bei der besonderen Überprüfung auf Grund einer Vorladung keine oder lediglich leichte Mängel festgestellt werden und eine gültige Begutachtungsplakette (§ 57a, "Pickerl") am Fahrzeug angebracht ist, so ist kein Kostenersatz zu entrichten.
Werden bei einer besonderen Überprüfung jedoch schwere Mängel festgestellt, ist ein entsprechender Kostenersatz für die jeweilige Fahrzeugklasse zu entrichten. Die Höhe des Kostenersatzes finden sie im Link zur Kostenübersicht.
Ist bei einem zu überprüfenden Fahrzeug die Begutachtungsplakette bereits abgelaufen, oder liegt der Überprüfungszeitpunkt bereits im Begutachtungszeitraum (1 Monat vor dem Fälligkeitsmonat bis
4 Monate nach dem Fälligkeitsmonat), so wird bei der § 56 KFG 1967 Überprüfung eine Begutachtungsplakette ausgestellt und der jeweilige Kostenersatz verrechnet.
Diese Überprüfung ersetzt somit die fällige wiederkehrende Begutachtung ("Pickerl-Überprüfung").
Bei der besonderen Überprüfung ist das Fahrzeug bei einer Prüfstelle der Abteilung WST8, technische Kraftfahrzeugangelegenheiten vorzuführen.
Die Fahrzeugdokumente
- Typenschein, Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung, Dateneingabe nach §28b
sind mitzubringen.
Einen Überprüfungstermin und den Ort der Überprüfung können Sie bei einer unserer Kfz-Prüfstellen telefonisch vereinbaren.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7