Denkmalpflege - Förderung
In der Abteilung Kultur und Wissenschaft kann um Förderung von Arbeiten zur Restaurierung von Denkmalen angesucht werden. Als Denkmale gelten Objekte, die nach Denkmalschutzgesetz (BGBl.Nr. 533/1923 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 170/1999) unter Schutz gestellt sind. Dies können Burgen, Schlösser, Stifte aber auch Häuser, Marterln oder Industriebauten sein. Die Sanierung und Restaurierung muss im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt als verantwortlicher Behörde durchgeführt werden. Ein Ansuchen zur Unterstützung aus Mitteln des Landes Niederösterreich muss noch vor Baubeginn an die Abteilung Kultur und Wissenschaft gerichtet werden.
NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (PDF-Datei, 126kb)
Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (PDF-Datei, 17kb)
Das Land Niederösterreich vergibt für besondere Leistungen in Kultur und Wissenschaft jährlich Würdigungs- und Anerkennungspreise. Während der Würdigungspreis eine Auszeichnung für das Gesamtwerk eines Künstlers oder Wissenschaftlers darstellt, dient der Anerkennungspreis der Förderung von Künstlern oder Wissenschaftern ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kultur und Wissenschaft
Mag. Martin Grüneis, E-Mail: noe-denkmalpflege@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13125, Fax: 02742/9005-13029
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 1