Vereinswesen
Vereinswesen
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Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zu Vereinen. mehr
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Gründung eines Vereins
Ein Verein wird durch die Vereinbarung von Statuten (Gründungsvereinbarung) errichtet. mehr
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Mitteilung des Abschlussprüfers über Einnahmen/Ausgaben
Ein Verein, der zu einem erweiterten Jahresabschluss verpflichtet ist, hat eine Abschlussprüferin bzw. einen Abschlussprüfer zu bestellen. mehr
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Organschaftliche Vertreter - Bestellung
Jede Änderung oder Bestellung eines organschaftlichen Vertreters muss der Behörde gemeldet werden. mehr
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Organschaftliche Vertreter - Fristverlängerung zur Bestellung
Kann die Bestellung der Leitungsorgane, d.h. der organschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter nicht innerhalb eines Jahres ab Vereinsentstehung erfolgen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. mehr
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Statutenänderung eines Vereins
Jede Änderung der Statuten (z.B. Änderung des Vereinsnamens, Sitzverlegung) muss der Verein der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen. mehr
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Vereinsauflösung - behördlich
Ein Verein kann mit Bescheid durch die Behörde aufgelöst werden. mehr
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Vereinsauflösung - freiwillig
Wenn ein Verein sich freiwillig auflöst, ist dieser Beschluss der Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen anzuzeigen. mehr
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Vereinsregister - Auskunft, Abfrage
Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann über die Daten eines bestimmten Vereins, für den keine Auskunftssperre besteht, Auskunft verlangen (Vereinsregisterauszug). mehr
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Vereinsregister - Auskunftssperre
Jeder im Vereinsregister eingetragene Verein kann bei Vorliegen besonderer Gründe bei der Vereinsbehörde beantragen, keine Vereinsregisterauskünfte über ihn zu erteilen (Auskunftssperre). mehr
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Zustellanschrift Änderung
Ein Verein ist zur Meldung einer Änderung der Zustellanschrift verpflichtet. mehr

