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Sozialhilfe

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Sozialhilfe
in Niederösterreich

Mindeststandards BMS 2013

Hier finden Sie die aktuell gültigen Mindeststandards des Landes Niederösterreich für das Jahr 2013. Diese Beträge dienen zur Bemessung der monatlich laufenden Leistung im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) .

Die Mindeststandards treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.


Bedarfsorientierte Mindestsicherung pro Monat für:

 
Alleinstehende u. Alleinerzieher/innenEURO      794,91
für (Ehe)PaareEURO   1.192,36
für jede weitere erwachsene und unterhaltsberechtigte PersonEURO      397,46
für Personen in einer Wohngemeinschaft ohne gegenseitige UnterhaltsansprücheEURO      596,18
für minderjährige Kinder mit Anspruch auf FamilienbeihilfeEURO      182,83

Die Mindeststandards beinhalten bei Mietwohnungen auch einen Anteil von bis zu 25% des Mindeststandards (bei Eigenheimbesitzern bis zu 12,5%) zur Finanzierung des angemessenen Wohnbedarfes.
Besteht kein oder ein geringerer Aufwand zur Deckung des Wohnbedarfes oder ist dieser Aufwand anderweitig gedeckt, sind die jeweiligen Mindeststandards um diese Anteile entsprechend zu reduzieren.





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.




Letzte Änderung dieser Seite: 19.12.2012