Tagesbetreuungsförderung
Eltern, die ihr Kind in einer Tagesbetreuungseinrichtung betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zu den Betreuungskosten. Im Betreuungsbeitrag sind die Verpflegungskosten nicht inbegriffen.
Die maximale Betreuungszeit (Vollzeitbetreuung) sind 160 Stunden im Monat. Bei einer anderen Betreuungsdauer erfolgt eine aliquote Berechnung des Betreuungsbeitrages.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Betreuungsbeitrag (bis zu maximal 291,20 Euro pro Kind und Monat) und dem zumutbaren Familienbeitrag.
Der zumutbare Familienbeitrag wird mittels dem Gewichteten Pro-Kopf-Einkommen und dem Familieneinkommen berechnet.
Betreuungseinrichtungen finden Sie auf der Website von Family Business unter http://www.kinderbetreuung.at/.
Die Richtlinien bezüglich der Tagesbetreuungsförderung finden Sie unten als Download.
Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres
Der NÖ Landtag hat im Juli 2009 eine Änderung zum NÖ Kindergartengesetz 2006 beschlossen. Diese Novelle tritt mit 1. September 2009 in Kraft.
Aufgrund dieser Novelle sind die Eltern verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, während des Kindergartenjahres, das vor Beginn der Schulpflicht liegt, einen Kindergarten zu besuchen. Dieses verpflichtende Kindergartenjahr kann auch durch den Besuch einer Tagesbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996, oder im Rahmen der häuslichen Erziehung bzw. durch eine Tagesmutter / einen Tagesvater erfüllt werden.
Für die im Gesetz entsprechende Betreuung von Kindern im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres besteht die Möglichkeit zur Beantragung einer zusätzlichen Förderung von € 85,- pro Kind und Monat durch den Erhalter der Tagesbetreuungseinrichtung.
Die Richtlinien bezüglich der Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres finden Sie unten als Download.
Richtlinien zur Tagesbetreuungsförderung (pdf, 83 KB)
Richtlinien zur Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres (pdf, 27.5 KB)
Schreiben zur Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres (pdf, 229.8 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
NÖ Familienhotline, E-Mail: familienreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005, Fax: 02742/9005-13335
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9