Verkehrssicherheit - Gefahrenstellenkarte
Das Amt der NÖ Landesregierung hat es sich gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrsicherheit zur Aufgabe gemacht, die Verkehrssicherheitsarbeit auf eine breite Basis zu stellen und die dafür notwendigen Datengrundlagen in allgemein verständlicher Form zur Verfügung zu stellen
Definition Gefahrenstellen und Unfallhäufungsstellen
Jede Stelle im NÖ Straßennetz, an denen sich mehrere Unfälle in einem Jahr ereignen, wird von der Behörde überprüft um wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit verordnen zu können. Auf Landes- und Bundesstraßen führen im wesentlichen die Bezirkshauptmannschaften diesen gesetzlichen Auftrag durch. Im untergeordneten Netz (Gemeindestraßennetz) werden die jeweiligen Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Bezirkshauptmannschaften tätig. Die Bewertung einer Unfallstelle als Gefahrenstelle beruht auf zwei Kriterien, von denen mindestens eines erfüllt sein muss:
Ein Knotenpunkt oder ein Streckenbereich bis zu einer Länge von 250m ist als Gefahrenstelle zu bezeichnen, wenn sich an einer Stelle
- mindestens drei Unfälle mit Personenschaden pro Jahr oder
- mindestens fünf Unfallereignisse (einschließlich Sachschadenunfälle, gleicher Unfallumstand, gleiche Unfallart) in einem Jahr ereignet haben
und von der Exekutive aufgenommen wurden.
Die Darstellung der Gefahrenstellen auf Gemeindestraßen ist Sache der einzelnen Gemeinden. Aufgrund der im allgemeinen relativ geringen Verkehrsmenge auf Gemeindenstraßen und damit verbunden eine geringe Anzahl von Gefahrenstellen, wurde auf eine Darstellung verzichtet. Sollten Sie jedoch Stellen im untergeordneten Netz kennen, die diese genannten Kriterien erfüllen, werden wir dies überprüfen und den zuständigen Behörden weiterleiten.
Aufruf Gefahrenstellenkarte
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Strategie Verkehr
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
Ing. Christian Hofecker E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14047, Fax: 02742/9005-14950
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16