Förderung aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds
Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds ist zur Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände (=Schulgemeinden) bei Erfüllung ihrer Aufgaben als
- gesetzliche Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen,
- gesetzliche Erhalter von öffentlichen Kindergärten,
- Betreiber einer mit einer öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden Musikschule im Sinne des
NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200, - Errichter einer Tagesbetreuungseinrichtung oder eines Hortes im Sinne des § 1 Abs. 2 Z. 2 und 3 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996, LGBl.5065,
- Betreiber oder Mitbetreiber einer mit einer öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtung
errichtet.
Gesetzliche Grundlage: NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBl. 5070
Gefördert werden:
- Bauvorhaben
- Ankauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Energietechnische Maßnahmen
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
- Anschaffung von EDV Anlagen
- Errichtung von Schulsportanlagen
- Errichtung von Kindergartenspielplätzen
- Anschaffung von Schülerautobussen
Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds (PDF-Datei, 22kb)Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds -ZweieinhalbjährigeKinder (PDF-Datei, 21kb)Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds für AHS (PDF-Datei, 31kb)Antragsformular (PDF-Datei, 51kb)Antragsformular Zweieinhalbjährige (PDF-Datei, 46kb)Information Förderung energietechnischer Maßnahmen (PDF-Datei, 21kb)Beiblatt - Förderung energietechnischer Maßnahmen (Excel-Datei, 227kb)Kostengliederung (gemäß ÖNORM B-1801-1) (zip-Datei, 48kb)Richtlinie für den Kindergartenbau (PDF-Datei, 27kb)Richtlinie Schulbau (PDF-Datei, 45kb)Baubeirat-Richtlinien (PDF-Datei, 17kb)Objektdatenblatt (Word-Datei, 238kb)RaumbedarfMobiki.pdf (PDF-Datei, 5kb)