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Literaturstipendien Niederösterreich

Hans-Weigel-Literaturstipendium des Landes Niederösterreich

1. Vergabemodalitäten
Es werden 2 Literaturstipendien zu je EURO 12.000,00 pro Jahr über Antrag auf Grund des Vorschlages einer Jury vergeben. Die Stipendien kommen in monatlichen Raten zu je EURO 1.000,00 zur Anweisung.

2. Definition des Stipendiums
Das Literaturstipendium dient der Förderung literarischer Talente, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv der Fertigstellung eines eigenen literarischen Werkes zu widmen. Jedenfalls eines der beiden Stipendien wird als Nachwuchsstipendium (Altersgrenze 35 Jahre) vergeben, für das zweite können auch Projekte ohne Altersgrenze der AutorInnen eingereicht werden. Die Jury behält sich vor, je nach Qualität der eingereichten Projekte, dieses jedoch ebenfalls als Nachwuchsstipendium mit Altersgrenze zu vergeben.

3. Zuerkennung
Die beiden jährlichen Literaturstipendien werden von der NÖ Landesregierung auf Vorschlag einer Jury zuerkannt.

4. Voraussetzung
Geburt oder dauernder Wohnsitz des Autors/der Autorin in NÖ oder NÖ als Gegenstand des eingereichten literarischen Projektes.

5. Einreichung
Einreichfrist:
1. bis 30. September

Einreichungsort:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1
3109 St.Pölten

Gestaltung der Bewerbungsschreiben:
Vor- und Zuname
Berufsbezeichnung
Anschrift des Bewerbers
Lebenslauf

Begleitschreiben und Lebenslauf sind in sechsfacher Ausfertigung vorzulegen.

Einreichvorgang:
Mit der Einreichung verpflichtet sich jeder Bewerber, sich den Bedingungen der Ausschreibung zu unterwerfen.

6. Einzureichende Werke
Typoskripte (Lyrik, Prosa, Dramatik), denen im Falle eines auszuarbeitenden Prosawerkes oder Dramas eine Skizzierung der Idee beizulegen ist und in jedem Falle eine literarische Beurteilung zulassen

Umfang:
Prosa/Drama: mind. 30, max. 45 Typoskriptseiten des in Arbeit befindlichen Projektes
Lyrik: mind. 20, max. 40 Gedichte

Das Typoskript ist in sechsfacher Ausfertigung vorzulegen.

7. Weitere Vorgangsweise

Die Abteilung Kunst und Kultur behält sich vor, den Fortschritt der Arbeit frühestens nach drei Monaten ab der Zuerkennung des Stipendiums zu überprüfen und im Falle einer negativen Entwicklung die weitere Zahlung der monatlichen Raten einzustellen.

Die fertiggestellten Arbeiten sind der Abteilung Kunst und Kultur vorzulegen. Die Abteilung Kunst und Kultur behält sich vor, die Arbeit in der "Literaturedition Niederösterreich" in Druck zu geben.

8. Überreichung der Literaturstipendien
Die Überreichung der Stipendien erfolgt Mitte November.

Ausschreibungsrichtlinien zum Herunterladen (pdf-Datei, 30 kb)




 



Peter Turrini - DramatikerInnenstipendium

Ab dem Jahr 2012 wird das Peter Turrini - DramatikerInnenstipendium des Landes Niederösterreich vergeben werden. Dieses Arbeitsstipendium soll den niederösterreichischen Autorinnen und Autoren nicht nur die Möglichkeit bieten, sich ein Jahr der Fertigstellung eines dramatischen Werkes zu widmen, sondern vor allem auch die Möglichkeit einer Präsentation des Stückes nach Ablauf des Stipendiums.

Das Stipendium wird jährlich vergeben. Die Laufzeit beträgt ein Jahr (Dezember 2012 bis November 2013) mit einer gesamten Dotierung von 12.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt monatlich jeweils zu 1.000 Euro. Die Einreichfrist läuft von 1. Juni bis 30. September 2012.

Ein besonderes Anliegen ist dem Land Niederösterreich dabei, dass das Stück nach Fertigstellung die Möglichkeit einer professionellen Präsentation bekommt.

Daher wird in Kooperation mit dem Landestheater Niederösterreich das durch Unterstützung des Stipendiums entstandene Stück auf dieser Bühne der Öffentlichkeit vorgestellt.

Peter Turrini - DramatikerInnenstipendium des Landes Niederösterreich, Ausschreibungsrichtlinien (pdf-Datei, 98 kb)






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Literatur

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur


Mag. Gabriele Ecker, E-Mail: noe-literaturedition@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15538, Fax: 02742/9005-15585

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4

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