Wohnbauförderung Eigenheim
Die Förderung im Überblick
Informationsbroschüre
Sie erfahren in der Broschüre alles über die aktuellen Förderungsmöglichkeit bei der Eigenheimerrichtung, die Energiekennzahl (Heizwärmebedarf) und unser neues Punktesystem! Dieses unterstützt einen vernünftigen Energiehaushalt, Aspekte der Nachhaltigkeit und der Gestaltung.
Träumen Sie schon lange davon, Ihr eigenes Heim zu schaffen?
Mit der Förderung für die Errichtung von Eigenheimen unterstützt Sie das Land Niederösterreich, diese Träume zu verwirklichen. Besonders gefördert werden die jungen niederösterreichischen Familien und ein umweltschonendes und energiesparendes Bauen, welches die laufenden Kosten senkt und sogar den Wert Ihres Eigenheimes erhöht.
Zur Online-Förderungsberechnung
Was wird gefördert?
Die Eigenheimförderung kann beantragt werden für:
- die Errichtung eines neuen Eigenheimes. Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen.
- den Ersterwerb eines frei finanzierten Reihenhauses oder einer frei finanzierten Wohnung im Geschoßwohnbau wenn diese von einem hierzu berechtigten Bauträger errichtet werden und der Ersterwerb innerhalb von 3 Jahren ab gegebener Benutzbarkeit erfolgt.
Wie funktioniert die Eigenheimförderung?
Die Eigenheimförderung erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst. Sie besteht aus einem Punktesystem für nachhaltige Bauweise, der Familienförderung sowie dem Bonus Lagequalität.
Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung ist:
- ein aufgrund bundesweiter Vereinbarungen festgelegter Mindeststandard beim Heizwärmebedarf und
- die Verwendung eines innovativen klimarelevanten Heizsystems.
Einen Antrag können natürliche Personen stellen. Sie müssen österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte und Grundeigentümer oder Bauberechtigte sein.
Eine geförderte Wohneinheit darf nur von der antragstellenden Person (bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften beide) oder von nahe stehenden Personen, die ein selbständiges Wohnbedürfnis (Volljährigkeit) haben, bewohnt werden!
Für die Zuerkennung der Förderung gibt es ein höchstzulässiges Jahreseinkommen, das von der Haushaltsgröße abhängig ist. Es darf für eine Person € 35.000,-- und für zwei Personen € 55.000,-- nicht überschreiten. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 7.000,--. Details dazu in der Informationsbroschüre ab Seite 28.
Alle weiteren Details und Voraussetzungen finden Sie in der Informationsbroschüre.
Welche Unterlagen benötige ich für die Einreichung?
Für die Einreichung muss das aufgelegte Antragsformular verwendet und inklusive aller erforderlichen Beilagen und Nachweise übermittelt werden:
- Antragsformular Eigenheim (Original)
- Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchsauszug, in Kopie)
- Gemeindebestätigung (Beilage A)
- Einkommensbestätigung(en) (Beilage B, C) bzw. Einkommensnachweis(e) (in Kopie)
- Willenserklärung (Beilage D)
- Staatsbürgerschaftsnachweis(e) (in Kopie)
- Geburtsurkunde(n) der Kinder (in Kopie)
- Heiratsurkunde(n) (in Kopie)
- rechtskräftige Baubewilligung, Niederschrift, Baubeschreibung (in Kopie)
- der Baubewilligung zugrunde liegende Energieausweis (Original oder Farbkopie)
- baubehördlich genehmigter Einreichplan (Original oder Farbkopie)
Häufig gestellte Fragen
NÖ Energieberatung
Wissenswertes zum Thema energiebewusstes Bauen und Energieausweis.
NÖ Bauberatung
Anregungen für die Gestaltung eines Bauvorhabens.
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, LGBl. 8304-3 (pdf, 197.1 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 478 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-15800
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7a

