Soziale Dienste der freien Jugendwohlfahrt - Pauschale Förderung
Das Land Niederösterreich kann bestimmte soziale Dienste der freien Jugendwohlfahrt mit jährlichen Pauschalbeträgen fördern.
Richtlinien zur pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt
ie Richtlinien beschreiben die gesetzliche Grundlage sowie Voraussetzungen und Ziel für die Förderung, weiters die Vorgangsweise beim Ansuchen auf Förderung, Vorgaben zur Dokumentation sowie zur Abrechnung und für den Verwendungsnachweis.
Die Richtlinien beschreiben auch eine Reihung der Prioritäten, nach denen sich die Schwerpunktsetzung bei der Mittelvergabe zu richten hat.
Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Notwendige Unterlagen
Die Verwendung der beiden Formblätter ist für die Beantragung und den Verwendungsnachweis im Rahmen der pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt obligatorisch.
Besondere Hinweise
Die Formulare sind sowohl in elektronischer Form (E-Mail; jeweils im Format „MS-Excel") als auch in Papierform (geschäftsmäßig gefertigt vom Zeichnungsberechtigen) inhaltsgleich dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, vorzulegen. Es wird ersucht, am Format der Formulare keine Änderungen vorzunehmen.
Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhilfe zu den Formblättern.
Fristen
Förderansuchen:
bei erstmaliger Antragstellung bis 31. März des laufenden Jahres
bei weiteren Antragstellungen bis zum 31. Jänner des laufenden Jahres
Verwendungsnachweis:
bis 30. April des Folgejahres
Kosten
Förderansuchen sind von landesrechtlichen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit
Zuständigkeit
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
weiterführende Links
Downloads
- Download: Ausfüllhilfe: Förderung Soziale Dienste Jugendwohlfahrt (pdf, 0.2 MB)
- Download: Formblatt - Förderungsansuchen (xls, 0.7 MB)
- Download: Formblatt - Verwendungsnachweis (xls, 0.6 MB)
- Download: Pauschalförderungsrichtlinie (pdf, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16435
Fax: 02742/9005-16120