Der Staatsbürgerschaftsnachweis

Wo erhalte ich meinen Staatsbürgerschaftsnachweis? Was kostet der Staatsbürgerschaftsnachweis?

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist eine Urkunde, die bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft bereits besitzt. Wie für alle Urkunden gilt auch für den Staatsbürgerschaftsnachweis die Vermutung der Echtheit und Richtigkeit bis zum Beweis des Gegenteiles.

Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde, der Magistrat oder der Staatsbürgerschaftsverband, an die/an den sich der Antragsteller in (Nieder-)Österreich wendet. Grundvoraussetzung dafür ist ein Hauptwohnsitz im Bundesgebiet.


Erforderliche Unterlagen für die erstmalige Ausstellung bei Volljährigen

  • Geburtsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis

falls erforderlich: zusätzlich

  • Heiratsurkunde
  • Nachweis eines akademischen Grades
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Verleihungsbescheid

 

Gebühren:

  • Bundesgebühr (für Antrag und Urkunde)          €       28,60
  • NÖ Landesverwaltungsabgabe                              €      13,20




Erforderliche Unterlagen für die erstmalige Ausstellung bei Kindern

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers (Vertreter des Kindes)

wenn das Kind ehelich geboren wurde und die Ehe aufrecht ist, zusätzlich:

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis jenes Elternteiles, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt

wenn das Kind ehelich geboren wurde und die Ehe nicht mehr aufrecht ist, zusätzlich:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Antragstellers (Inhaber des Sorgerechtes)
  • wenn vorhanden: Scheidungsurkunde (wegen Bestätigung des Sorgerechtes)
  • wenn vorhanden: Sterbeurkunde

wenn das Kind unehelich geboren wurde, zusätzlich:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

wenn das Kind unehelich geboren wurde und die Vaterschaft innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt anerkannt bzw. gerichtlich festgestellt wurde:

  • im Falle einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung - rechtskräftiger Gerichtsbeschluss
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters

Hinweis:

Grundsätzlich erfolgt die Beantragung eines Staatsbürgerschaftsnachweises durch den gesetzlichen Vertreter (im Falle einer ehelichen Geburt des Kindes durch einen Elternteil, bei unehelicher Geburt des Kindes durch die Mutter sowie im Falle einer gemeinsamen Obsorge auch durch den Vater). Bei Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht auch von dritten Personen.

Der erste Staatsbürgerschaftsnachweis, der unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst ist, sofern dieser innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt wird, ist von den Bundesgebühren und den Verwaltungsabgaben des Landes befreit, ansonsten:

 

Gebühren:

  • Bundesgebühr (für Antrag und Urkunde)            €        28,60
  • NÖ Landesverwaltungsabgabe                               €        13,20   

 

 

Wir ersuchen Sie, bei sämtlichen Anfragen Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Wohnanschrift anzuführen.

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2
Landhausplatz 1, Haus 17A 3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12395 oder 12595; bei Beibehaltung 12665
Fax: 02742/9005-13607
Letzte Änderung dieser Seite: 1.1.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung