Infrastruktur (Tourismus) - Förderung
Förderung touristischer Infrastruktur
Im Rahmen der Förderung von touristischen Infrastrukturen werden Investitionen, die nicht dem europäischen Beihilfenrecht unterliegen, durch einen Zuschuss unterstützt.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Tourismusorganisationen, Vereine, Verbände und private Betreiber von Schutzhütten, sofern diese nicht den Beihilfebestimmungen der Europäischen Union unterliegen.
Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien bzw. Kurzinformationen der einzelnen Förderungsaktionen. Die Förderung ist über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ zu beantragen.
Ihren Ansprechpartner finden Sie in der Kurzinformation (unter Downloads).
Downloads
- Download: Tourismusstrategie NÖ 2020 (pdf, 3.3 MB)
- Download: Abrechnungsformblätter - Rechnungsaufstellung (xls, 0.1 MB)
- Download: Abrechnung Bestätigung - Erklärung zur Endabrechnung (doc, 0.1 MB)
- Download: Kurzinformation "Infrastrukturförderung" (pdf, 0.1 MB)
- Download: Leitfaden für die Antragstellung (pdf, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus & Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten Email: post.wst3@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 16140
Fax: 02742/9005 - 16330
Abteilung Wirtschaft, Tourismus & Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten Email: post.wst3@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 16140
Fax: 02742/9005 - 16330
Letzte Änderung dieser Seite: 23.1.2020