Gastgeber in Niederösterreich

Gestalten und Verbessern 2023

Förderbar sind ausschließlich dem geförderten Vorhaben zurechenbare Investitionen ab € 5.000, die zur Verbesserung der Qualität des Angebotes und des Erscheinungsbildes beitragen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 20 % (maximal € 10.000) der förderbaren Kosten.

Die Investition muss bis spätestens 26.01.2024 durchgeführt werden. 

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die entweder 

  • Gastronomie oder Hotelbetriebe (Mitglied der Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie mit aufrechter Gewerbeberechtigung der NÖ Wirtschaftskammer) oder
  • Campingbetriebe (Mitglied der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe mit aufrechter Gewerbeberechtigung der NÖ Wirtschaftskammer) oder
  • PrivatzimmervermieterInnen, deren Privatunterkünfte im Rahmen der Aktion „Qualifizierung und Vermarktung im ländlichen Tourismus“ kategorisiert werden.

Detailinformationen entnehmen Sie dem Programmdokument.

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.

Die Antragseinreichung ist ab 26.01.2023 um 9:00 Uhr bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel, aber längstens bis 30.06.2023, nur über das Wirtschaftsförderungsportal möglich


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Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2023
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