UVP: Vorverfahren
Sie finden hier Informationen über die Beantragung von UVP -Vorverfahren.
Allgemeine Informationen
Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens (UVP-Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) kann der Projektwerber oder die Projektwerberin einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.
Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.
Zuständige Stellen
- die nach der Lage des Projekts zuständige Landesregierung
- für die Durchführung des Verfahrens für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken: das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Erforderliche Unterlagen
- Darlegung der Grundzüge des Vorhabens
- Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung
Kosten
Die Kosten richten sich nach der verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Bitte schicken Sie einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an das
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
per Mail: post.wst1@noel.gv.at
per Fax: 02742/9005-15280
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15299
Fax: 02742/9005-15280