Informationen zum Umweltrecht

Umweltrecht im engeren Sinn (Abfall, Luftreinhaltung, UVP, Altlasten) ist das Tätigkeitsfeld der Abteilung Anlagenrecht.


Die vorliegenden Seiten versuchen Fragen zum Thema Umweltrecht ohne komplizierte juristische Ausführungen zu beantworten.

Der unter dem Begriff des Umweltrechtes zusammengefaßte Teil der österreichischen Rechtsordnung ist grundsätzlich sehr weitgehend. Auf unseren Seiten kommen nur Abfall, Luftreinhaltung, Umweltverträglichkeitsprüfung und Altlasten, also Umweltrecht im engeren Sinn, vor.

Das Umweltrecht ist eine sogenannte Querschnittmaterie. Das bedeutet, dass es sich aus verschiedenen Teilen zusammensetzt, in einige Rechtsgebiete hineinspielt und verschiedene Gesetzgeber unterschiedliche Teile regeln. Es gibt daher Regelungen der Europäischen Union, des österreichischen Bundesgesetzgebers, des Bundeslandes Niederösterreich und der jeweiligen Gemeinde. Die folgende Zusammenstellung bezieht sich auf das Bundesland Niederösterreich und versucht, die wichtigsten Normen anzuführen. Sie erhebt jedoch wegen der starken Zersplitterung dieses Rechtsbereiches und der häufigen Änderungen in diesem Rechtsbereich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Der Text von Gesetzen und Verordnungen kann auf dieser Seite aus Platzgründen nicht wiedergeben werden. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Internet zur Verfügung gestellten Informationen übernimmt das Bundesland Niederösterreich keine Haftung. Verbindliche Fassungen von Rechtsquellen sind ausschließlich die Publikationsorgane der jeweiligen Gesetzgeber und Verwaltungsbehörden.



Internationale Rechtsquellen

Für den Umweltbereich existieren eine Vielzahl von internationalen Übereinkommen, die zum Teil nur sehr spezielle Bereiche regeln. Da sich aus den Übereinkommen für den Einzelnen auch in der Regel keine direkten Rechte bzw. Verpflichtungen ergeben, werden sie hier nicht im Detail angeführt.

Übersicht der umweltrelevanten Europäischen Rechtsakte




Rechtsquellen des Bundes

Beim  Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) handelt es sich um eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Diese dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.




Rechtsquellen des Landes Niederösterreich

Die verbindliche Kundmachung der Rechtsvorschriften des Landes Niederösterreich erfolgt im Landesgesetzblatt. Im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS) steht die geltende Fassung der Rechtsvorschriften zur Verfügung.



weiterführende Links

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15202
Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 2.7.2019
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