Informationen COVID-19

Wir haben für Sie rund um die Corona-Pandemie wichtige Informationen, rechtliche Grundlagen sowie Unterstützungsprogramme aus dem Bereich des Sports zusammengestellt.

Die aktuellen Maßnahmen und Verordnungen finden Sie zusammengefasst auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Eine gute Übersicht über die geltenden Regelungen bei Zusammenkünften bzw. Veranstaltungen bietet die Webseite des Landes Niederösterreich.

Die aktuelle Rechtsgrundlage inkl. rechtlicher Begründung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Sofern darüber hinaus regionale Schutzmaßnahmen in Niederösterreich gelten, sind sie auf dieser Webseite des Landes Niederösterreich abrufbar.

Die gegenwärtige Corona-Pandemie hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf den Personenverkehr zwischen einzelnen Staaten. Ausführliche und stets aktuelle Informationen zur Einreise nach Österreich erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Eine Übersicht über die häufigsten Fragen rund um die Sportausübung, das Betreten von Sportstätten, Sportveranstaltungen, etc. in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie unter:

Weiters wird auf die umfangreichen Handlungsempfehlungen für Sportvereine, Sportstättenbetreiber, sowie sportartspezifischen Informationen auf der Webseite der Bundes-Sportorganisation Sport Austria hingewiesen.

Auch auf der Webseite der Niederösterreich-Werbung GmbH www.sicher-rausgehen.at finden sich insbesondere für den Freizeitsport hilfreiche Praxistipps zu den aktuellen COVID-19-Bestimmungen.

Bei sonstigen sportartspezifischen Fragen empfiehlt sich in den meisten Fällen ein Blick auf die Webseite des jeweiligen Fachverbandes.

Die Corona-Pandemie stellt unsere Sportvereine vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund wurden spezielle Unterstützungs- und Fördermaßnahmen initiiert.

Sportbonus

Für neue Mitgliedschaften in Sportvereinen in der Saison 2021/2022, das Kalenderjahr 2022 oder der Saison 2022/23 übernimmt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 75 % des Mitgliedsbeitrags, maximal 90 Euro pro neuer Mitgliedschaft. Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein, die Sportvereine erhalten den Zuschuss über die an der Abwicklung beteiligten Dach- und Fachverbände. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss zwischen 1. September 2021 und 15. September 2022 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann

Alle Details dazu gibt es auf der Webseite www.sportbonus.at.

Non-Profit-Organisation - Unterstützungsfonds

Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, insbesondere natürlich auch gemeinnützige Sportvereine.

Der nicht rückzahlbare Zuschuss ist die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag, sofern diese Summe EUR 3.000,- nicht übersteigt. Ist die Summe der förderbaren Kosten und des Struktursicherungsbeitrags höher als 3.000 Euro, erhält man höchstens einen Zuschuss in Höhe des Einnahmen-Ausfalls.

Für sämtliche Informationen rund um die Antragstellung wurde die Informationsplattform www.npo-fonds.at eingerichtet.

Weiters unterstützt Sie die Freiwilligenplattform des Landes Niederösterreich Service Freiwillige in Form einer Expertenhilfe zum Non-Profit-Fonds. In Kooperation mit der LBG Niederösterreich Steuerberatung GmbH bietet Service Freiwillige eine Sprechstunde an, wo Vereinsfunktionäre Informationen über den Non-Profit-Fond holen können bzw. Tipps, wie am besten eingereicht werden kann. Wenn gewünscht übernimmt die LBG für Vereine kostenfrei die Einreichung und Abwicklung der Antragstellung!

Unter 0810 00 10 92 bzw. service-freiwillige@kulturregionnoe.at erhalten Sie diesbezüglich weitergehende Informationen.

Die Corona-Pandemie hat vielschichtige Auswirkungen auf die Vereinsarbeit. Auch aus vereinsrechtlicher Sicht gilt es dies zu berücksichtigen, etwa bei der Abhaltung einer statutengemäß vorgeschriebenen Jahreshauptversammlung, der Durchführung einer Vorstandswahl, etc.

Hilfreiche Informationen und Unterstützung dabei erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Vereinsbehörde bzw. der Freiwilligenplattform des Landes Niederösterreich Service Freiwillige.

Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen von Montag bis Freitag, 9.00-15.00 Uhr, im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport eine eigens eingerichtete Coronavirus-Sport-Hotline, unter +43 (1) 71 606 665 270, bzw. sport@bmkoes.gv.at zur Verfügung.

Ebenso beantwortet Ihnen die vom Land Niederösterreich eingerichtete Corona-Hotline gerne Ihre Fragen unter 02742 / 9005 – 14300.


Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597

Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2022
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